Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Im Text steht dazu:
"Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsge schäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 gerichtet sind."
Relativ schwammig, aber prinzipiell trifft das auf Foren-Marktplätze ja ebenfalls zu. Glaube aber nicht, dass sie es schaffen alle Foren-Marktplätze zu erfassen.