ich hab ma ne frage unzwar habe ich meine 60 gb ps3 verkauft
sie hatte schon mal ylod...hatte ich der person auch gesagt so nun hat er die ps3 bekommen und wie es wohl sein musste ist sie kaputt gegangen (innerhalb der ersten woche) jez meint er das er sein geld zurück will....
ich hatte geschrieben..(ich kopier den text jetzt einfach hier rein...)
...aber die ps3 hatte halt schon ma ylod von daher kann es sein das sie nur ne woche hält kann sein das sie n jahr hält kann sein das sie für immer hält
also da gibts keine garantie o.ä. von mir..
und ein weiteres zitat von mir:
....aber wie gesagt die hatte schon ma ylod d.h. ich geb absolut keine garantie wie lange sie hält....es kann eine woche sein es kann für immer sein also das sie funzt.....
aber auf jedenfall funzt sie jetzt noch habs grad noch mal getestet....
so wie siehts nun aus kann er sein geld zurück verlangen also hat er darauf ein recht?
oder muss ich ihm net das geld zurückgeben?
wenn er natürlich ein anrecht dadrauf hat würde ich es ihm geben das ist klar
aber wenn es rechtlich(oder wie das heißt) ist wie ich es gemacht habe dann joa ma sehen... eher nicht
sie hatte schon mal ylod...hatte ich der person auch gesagt so nun hat er die ps3 bekommen und wie es wohl sein musste ist sie kaputt gegangen (innerhalb der ersten woche) jez meint er das er sein geld zurück will....
ich hatte geschrieben..(ich kopier den text jetzt einfach hier rein...)
...aber die ps3 hatte halt schon ma ylod von daher kann es sein das sie nur ne woche hält kann sein das sie n jahr hält kann sein das sie für immer hält
also da gibts keine garantie o.ä. von mir..
und ein weiteres zitat von mir:
....aber wie gesagt die hatte schon ma ylod d.h. ich geb absolut keine garantie wie lange sie hält....es kann eine woche sein es kann für immer sein also das sie funzt.....
aber auf jedenfall funzt sie jetzt noch habs grad noch mal getestet....
so wie siehts nun aus kann er sein geld zurück verlangen also hat er darauf ein recht?
oder muss ich ihm net das geld zurückgeben?
wenn er natürlich ein anrecht dadrauf hat würde ich es ihm geben das ist klar
aber wenn es rechtlich(oder wie das heißt) ist wie ich es gemacht habe dann joa ma sehen... eher nicht