Arbeitgeber ändert eben mal so Lohnzahlung

PSN-Name: Trickstyler1989
Spielt gerade: Ni No Kuni
#1
Ich bin nun schon 6 Jahre im Betrieb und hatte immer zum 26. meinen Lohn. Andere Mitarbeiter konnten mir auch bestätigen das seit Bestehen der Lohn immer zum 26. kommt. Seit ca nem halben Jahr haben wir so ne neue Bearbeitungstussi die ständig meint zu zahlen wann se will. Rechtens oder nicht? Problem is nämlich im Vertrag steht kein Datum wann gezahlt wird.
 
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PSN-Name: Dojii
#3
Wenn nichts im Vertrag steht, muss normalerweise nach § 614 BGB geregelt werden:

§ 614
Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Sprich, das Geld muss spätestens am 1. des Folgemonats auf deinem Konto sein. Wenn die neue Tante das Geld immer bis spätestens 1. auf dein Konto bringt, macht sie nix falsch.
Auch wenn viele Chefs glauben, sie müssten die Überweisung bis spätestens am 1. tätigen - das ist falsch. Das Geld muss so überwiesen werden, dass es spätestens am 1. des Folgemonats auf deinem Konto verbucht ist.

Kommt es nach dem 1. des Folgemonats an, kannst du ggf. Schadensersatz geltend machen, weil du z.B. deinen Dispo überziehen musstest, um die fälligen Rechnungen zum 1. bezahlen zu können.
 
PSN-Name: Trickstyler1989
Spielt gerade: Ni No Kuni
#4
mal zum 26. und mal zum 1. seit die da ist. Einige Chefs und Stellvertreter sollen sich aber auch schon darüber beschwert haben. Weil man rechnet ja mit dem Geld und plant und zack guckste inne Röhre.
 
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PSN-Name: Dojii
#5
Also zum 1. ist die gesetzliche Regelung, wenns kein Datum im Vertrag gibt.
Wenn dein Arbeitgeber dann eben früher zahlt, dann ist das reine Kulanz, die er nicht aufrechterhalten muss.
 
PSN-Name: needbackup
Spielt gerade: GTA V
#8
Wenn dein Arbeitgeber dann eben früher zahlt, dann ist das reine Kulanz, die er nicht aufrechterhalten muss.
Das ist so nicht ganz richtig. Nur weil er bisher früher gezahlt hat, kann er das nicht plötzlich einstellen und auf die gesetzliche Regelung verweisen.
Ich sehe hier durchaus einen Anspruch darauf, dass das Geld auch weiterhin am 26. ausgezahlt wird. Das gilt dann, wenn der Arbeitgeber (AG) nicht grds. unter Vorbehalt am 26. das Geld auszgezahlt hat und das auf der Lohnabrechnung auch steht. Und das scheint nicht der Fall zu sein.
Eine Anspruchsgrundlage ergibt sich nämlich aus der sog. "betrieblichen Übung". Eine betriebliche Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des AG, aus denen die AN schließen dürfen, dass ihnen eine Leistung auf Dauer gewährt werden soll.
Bisher hat der AG immer am 26. gezahlt und das schon seit Unternehmensgründung (so habe ich das zumindest verstanden), auf jeden Fall schon seit sechs Jahren. Dementsprechend gibt es auch einen Vertrauenstatbestand darauf, dass das Geld auch zukünftig am 26. auf dem Konto ist, oder zumindest an diesem Tag angewiesen wird. Die Unfähigkeit der neuen Angestellten geht hier eindeutig zu Lasten des AG. Wenn die es nicht schafft das Geld zum bisherigen Zeitpunkt zu überweisen und dem AN dadurch (nicht nur finanzielle) Nachteile entstehen, löst das einen Schadensersatzanspruch (Wenn nicht schon § 280 I ff. BGB, dann auf jeden Fall aus § 826 I BGB) gegen den AG aus.
Jetzt aber deswegen gleich zum Anwalt zu rennen und den irgendwas schreiben zu lassen kann ich aber nicht empfehlen. Das sorgt für unnötige Spannungen zwischen AG und AN und der AG wird dann nämlich schnellstmöglich sehen, dass er den potentiellen Querulanten schnell los wird.
 

Waggl

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PSN-Name: Waggl81
Spielt gerade: Mit Dir!
#12
Also bei mir im Malerhandwerk, muss der Lohn spätestens am 14. des Folgemonats überwiesen werden.
In welcher Branche bist du tätig? Industrie? Handel? Einfach mal bei der zuständigen Behörde (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) nachfragen. Dafür sind die ja da!
 
#14
Krass ich hätte nicht gedacht, dass es so einen Thread hier gibt! Ich hab gerade mal gesucht und bin hierauf gestoßen. So gut! Also es geht darum, dass ich gerade einen ähnlichen Fall habe. Bzw noch ein bisschen krasser. Zu Beginn meiner Ausbildung war es schon so, dass mein Gehalt immer kam, wann es der Chef wollte. Das schwankte schon mal zwischen Monatsende und Monatsmitte. Jetzt habe ich für letzten Monat mein Gehalt immer noch nicht bekommen. Also für Februar. Und das finde ich jetzt schon zu lange, zumal mein Chef sich immer aufregt, wenn ich nachfrage. Ich werde nächsten Monat den Betrieb wechseln und hab das Gefühl, er will mich nicht mehr bezahlen. Wisst ihr denn, was ich da machen könnte?
 

laughing lucifer

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PSN-Name: Tekkenpowerslave
Spielt gerade: mit Mulmeln
#15
Einmal vernünftig und entspannt darüber reden, falls es keine Wirkung zeigt =>Beschwerde bei der Kammer. Erkläre das du auch Zahlungsverpflichtungen hast und so ein Verzug nicht vorkommen darf.

Dein Chefchen macht das gerne weil er dann mehr Kohle fürs Tagesgeld hat...
Mit Azubis kann man es ja machen...falsch gedacht!

Ich hab damals im ersten Lehrjahr auch sowas mitgemacht...immer 1-2 Wochen Schwankungen.
Bei uns war auch die Frau für die Buchführung ein Faktor. Die kam wann es ihr passte, und das wurde gemacht wann es passte.

Versuch nicht im letzten Monat irgend ne stumpfe Aktion...in den Branchen kennt man sich gegenseitig. Wenn dein zukünftiger Arbeitgeber sich dann über dich erkundigt solltest du keinen Haufen im Büro gesetzt haben...:pfeif:
 
#16
Vielen Dank für deine Antwort! Ich hab es schon so oft vernünftig probiert, aber leider wird er dann immer wütend und schmeißt mich aus dem Büro. Ich hab auch mit meinen Kollegen gesprochen, mit denen ich mich zum Glück gut verstehe und die haben alle ihr Gehalt bekommen, also ich denke, es ist echt was persönliches, weil ich gehe, aber das hängt damit zusammen, dass ich 400km wegziehe, hat gar nichts mit dem Betrieb zu tun, da hab ich mich immer wohl gefühlt :( Also mir haben alle gesagt, ich soll mir das nicht gefallen lassen. Ich habe auch in nem anderen Forum, das sich mit Arbeitsrecht beschäftigt, nochmal gefragt und die meinten, dass da so ein Mahnbescheid gute Chancen hat: https://www.mahnbescheide.de/ Damit werde ich wahrscheinlich wenigstens ernst genommen. Ich bin nämlich sehr schüchtern und wenn ich da beim Chef ankomme denkt er immer, er kann mich fertig machen und ich wehre mich sowieso nicht. Ich werds jetzt einfach mal probieren. Viel hab ich ja nicht zu verlieren. Danke aber!
 
#18
Bisher bin ich noch nicht in einer Gewerkschaft. Das wäre natürlich gut, wenn die da sogar einen Anwalt vermitteln... Betriebsrat weiß ich gar nicht. Ich war nur fünf Monate dort im Unternehmen, ich muss mal meine Kollegen fragen, die können mir das sicher sagen. Danke für die Tipps!!!
 
PSN-Name: needbackup
Spielt gerade: GTA V
#20
[...] und die meinten, dass da so ein Mahnbescheid gute Chancen hat: https://www.mahnbescheide.de/ Damit werde ich wahrscheinlich wenigstens ernst genommen. [...]
Da würde ich den Mahnbescheid aber lieber selber beantragen, anstatt das über so ein merkwürdiges Portal zu machen, das möglicherweise sogar noch eine Provision dafür verlangt, dass sie minimalsten Aufwand betreiben.
Ein Mahnbescheid ist nämlich kinderleicht zu beantragen. Entweder du gehst zum örtlichen Amtsgericht und lässt dir das vor Ort vom zuständigen Sachbearbeiter ausfüllen oder du machst das online über https://www.online-mahnantrag.de

Der Antrag an sich ist schnell ausgestellt (weil nicht überprüft wird, ob du überhaupt eine berechtigte Forderung geltend machst, sondern nur ob die Formalien für den Mahnantrag eingehalten wurden) und danach läuft alles über das Gericht.
Das Gericht stellt den Antrag aus und schickt ihn dem Schuldner zu. Dieser hat dann Zeit die Forderung zu überprüfen. Meldet er sich nicht, ergeht automatisch ein Titel (Urteil), das ihn zur Zahlung des geforderten Betrags verpflichtet (kannst dann sogar einen Gerichtsvollzieher losschicken, der die Zwangsvollstreckung betreibt). Widerspricht er der Forderung, musst du allerdings Klage erheben.
 
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