bei einem normalen einseitigen Handelskauf nach BGB hast du auf den Kauf von Verbrauchsgütern nur 6 Monate Garantie, das heißt der Verkäufer muss nachweisen das der Artikel bei Übergabe nicht defekt war, und die restlichen 18 Monaten sind Gewährleistung, was bedeutet das du als Käufer in der Beweispflicht bist das der Artikel bei Übergabe schon einen Mangel aufgewiesen hat. Kannst du aber auch im § 476 nachlesen. Was du mit deinem Verkäufer regelst ist hier garnicht die Frage, und wenn er dir sagt das du 100 Jahre Garantie hast, dann muss das im Kaufvertrag bzw. auf deiner Quittung stehen. Das sind die gesetzlcihen Normen die nicht unterschritten werden dürfen und auch der normalfall sind. Und da diese PS 3 bei Neckermann gekauft wurde, hier ein Auszug aus den AGBs:
Gewährleistung/Garantie
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Also ist der Post vollkommen korrekt und sollte sicherlich nur als Hinweis dienen, damit das Angebot auch korrekt ist, denn sonst wäre es eine falsche Angabe und somit ein Rücktrittsgrund vom Kaufvertrag!