Moin
[...]
Ich ersteigere einen schuh der lt. Beschreibung neu ist.
paket kam heute an und musste feststellen, dass der schuh Gebrauchsspuren aufweist. [...]
Klarer Fall eines Mangels. Wenn in der Beschreibung "Neu" steht, dann muss der Schuh auch neu sein. Ob er den Schuh für seinen Bekannten, für seine Schwiegermutter oder den Weihnachtsmann verkauft und nichts über den Zustand weiß und trotzdem schreibt "Neu", dann ist das sein Problem. Der Verkäufer muss sich über die Dinge die er verkauft vorher informieren. Tut er das nicht und gibt einfach einen Zustand an, muss er sich das anrechnen lassen.
Was du jetzt machen könntest, verrät dir
§ 437 BGB.
Nacherfüllung (Neulieferung oder Beseitigung des Mangels) wird der VK wohl verweigern (hat ja schließlich kein anderes Paar Schuhe mehr und kann auch keinen "neuen" Zustand herstellen; Trotzdem fordern!), so dass man schnell zum Rücktritt oder Schadensersatz kommt.
Ich würde den Rücktritt nehmen, ist deutlich entspannter als ein Schadensersatz.
Achja: Nicht vergessen ebay zu kontaktieren. Die dürften dir das Geld wohl am schnellsten wiedergeben und sich danach an den VK wenden.
Ansonsten: Das ist keine Rechtsberatung oder so, sondern einfach ein möglicher Lösungsweg.