eBay Transaktionszahl? Gewerbe vs. Privat

crysmopompas

I am a bot ¯\_(ツ)_/¯
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#21
Die totale Überwachung rückt eben immer näher.

Hatte auch schon gelesen, daß das "nur" integrierte Zahlungsdienste betrifft.
Ebay-kleinanzeigen hat nur Email, Username, evtl. Telefonnummer. Muß man halt Identitätsverifikation verpflichtend machen....
 
#25
So wie ich das jetzt verstanden habe, geht bei der Besteuerung immer nur um den Gewinn, den Ich selber erziele.
Die meisten Sachen, die ich auf ebay anbiete, verkaufe ich meistens günstiger als ich sie eingekauft hatte.
Von daher bin ich davon nicht betroffen. Aber ich muß dann ab 2023 Buch führen über Online-Verkäufe.
Sehe ich das richtig, oder liege ich daneben?


Auszug:
Musst Du jetzt bei jedem Verkauf Steuern zahlen?
Klare Antwort: Nein. Du musst deshalb auch nicht alle Verkaufsaktivitäten einstellen, nur um ja keine Steuern zahlen zu müssen.
Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Es gibt für bestimmte Fälle eine Befreiung von der Meldepflicht. Verkaufst Du pro Jahr weniger als 30 Artikel und nimmst dabei weniger als 2.000 Euro ein, muss der Plattformbetreiber Deine Verkäufe nicht an das BZSt melden. Das gilt übrigens pro Plattform. In diesen Fällen erfährt auch das Finanzamt nichts von Deinen Verkäufen.
  • Die Meldung Deiner Verkäufe an das BZSt bedeutet noch lange nicht, dass Du auch Steuern zahlen musst. Wenn Du zum Beispiel gebrauchte Dinge aus Deinem Keller für 2.500 Euro im Jahr verkauft hast, sind das erstmal nur Deine Einnahmen. Du musst aber jetzt nicht 2.500 Euro versteuern, denn Du hattest sicher auch Ausgaben, da Du die Gegenstände zuvor gekauft hattest. Und da waren sie in der Regel teurer. Es geht bei der Besteuerung immer nur um den Gewinn, den Du erzielst.

Link: https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/
 

crysmopompas

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#26
Es geht nicht nur um Gewinn.
Handelst du viel, bist du schnell gewerblich.
Hängt alles vom Einzelfall und Gericht ab, also mit großer Unsicherheit verbunden.
Denn der Übergang zum gewerblichen Händler kann recht schnell und fließend sein. Dabei genügt bereits die Gewinnerzielungsabsicht – auch in Fällen, in denen Du nicht einmal einen Überschuss erzielst, kannst Du daher steuerpflichtig sein. Die Gewinnerzielungsabsicht macht das Finanzamt oft daran fest, wie viele Sachen Du in welchem Zeitraum verkaufst.
 
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