Das Bundesfamilienministerium hat einen Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" ausgearbeitet. In dem heise online vorliegenden Papier geht es vor allem um die Umsetzung des "Sofortprogramms", das Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen im Februar gemeinsam mit ihrem nordrhein-westfälischen Amtskollegen Armin Laschet (beide CDU) als Reaktion auf den Amoklauf in Emsdetten im November im Kampf gegen "Killerspiele" vorgestellt haben. Mit dem Gesetzesentwurf soll vor allem der Katalog der schwer jugendgefährdenden PC-Spiele und weiterer "Trägermedien", die automatisch gesetzlich indiziert sind, im Lichte der Evaluierung der Jugendschutzgesetzgebung zu Computer- und Videospielen durch das Hans-Bredow-Institut um mehr Gewaltdarstellungen erweitert werden.
Konkret sollen durch eine Änderung von Paragraph 15 Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht mehr nur Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Games für Jugendliche automatisch verboten sein. Vielmehr soll sich diese Regelung künftig auch auf Trägermedien erstrecken, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Über diese Katalogausweitung hinaus plant von der Leyen auch, die im Gesetz genannten Indizierungskriterien rund um mediale Gewaltdarstellungen auszudehnen und zu "präzisieren". Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) müsste demnach von sich aus Medien auf ihre schwarze Liste nehmen, in denen "Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden" oder in denen "Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".
Konkret sollen durch eine Änderung von Paragraph 15 Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht mehr nur Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Games für Jugendliche automatisch verboten sein. Vielmehr soll sich diese Regelung künftig auch auf Trägermedien erstrecken, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Über diese Katalogausweitung hinaus plant von der Leyen auch, die im Gesetz genannten Indizierungskriterien rund um mediale Gewaltdarstellungen auszudehnen und zu "präzisieren". Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) müsste demnach von sich aus Medien auf ihre schwarze Liste nehmen, in denen "Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden" oder in denen "Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".
Hier der Link zum kompletten Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95926
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