Jugendpornographie

PSN-Name: ValeValentine
#1
Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie"


Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Mittwoch eine Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden.


Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".

Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.

Da die Neuregelungen auch für pornographische Computeranimationen und Zeichentrickfilme gelten, sind Medienunternehmen gut beraten, ihr Angebot umgehend hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen zu überprüfen. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie, nach dem auch die Verbreitung fiktiver Pornographie unter Strafe zu stellen ist. Im Vordergrund soll der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und Nachahmungseffekten stehen.


Quelle

Sry, aber das Gesetzt ist bullshit. Einige wenige sagen wie es auf alle Menschen hier wirkt? Was kommt danach? Das Gesetz ist schwammig ohne ende... Wenn ich jetzt ein Manga zeichnen will (alle Mangas ab 16 sind verpackt, nur so nebenbei) müsste ich also darauf achten, das ich ein alter angebe UND das die Personen alle so aussehen wie die sich das vorstellen? Ja ne, Künstlerische Freiheit braucht man ja gar nicht...
 
PSN-Name: leckt mich an meinem haarigen hintern ihr haufen!
Spielt gerade: perl(pc); div. KOFs (ps3); GT6(ps3); sfIV(div.);
#2
ja und wieder mal ein tritt in die fresse der freiheit... auch wenn die grundidee nicht mal verachtenswert ist... nur die umsetzung scheint mal weider mehr als fragwürdig zu sein (mit anderen worten wieder einmal etwas, was über das ziel hinaus schießt...)
 
#3
Original von AkiraVale
Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
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Mehr fällt mir da auch nicht ein. Das ist ungefähr so sinnvoll wie alle Glatzköpfe auf der Welt zu vergasen damit es keine Nazis mehr gibt. Die Idee dahinter ist schliesslich auch gut :rolleyes: . Die sollen besser mal die Spinner einfangen die Kinder und Jugendliche vergewaltigen, zu Arbeit zwingen oder Pornos mit denen drehen...
 
PSN-Name: LarZ_VegaZ
#4
Original von AkiraVale
Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
Das ist doch schwachsinnig und führt sicher irgendwann wieder zu harten Diskussionen, ob die gezeigte Person den Tatbestandt des "wirklichkeitsnahem Geschehen" erfüllt.

Adieu Freiheit. War schön mit dir. Aber du wirst immer kleiner.
 
#5
Original von LarZ_VegaZ
Original von AkiraVale
hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
Das ist doch schwachsinnig und führt sicher irgendwann wieder zu harten Diskussionen, ob die gezeigte Person den Tatbestandt des "wirklichkeitsnahem Geschehen" erfüllt.
gehen wir mal davon aus das die darstellerin 22 jahre alt ist und sich so jung anzieht/schminkt das jeder denken soll das die 19 sei, aber der typ der dich einbuchten will sagt die sieht aus wie 17...was dann?
 
PSN-Name: ValeValentine
#7
Zähl mir mal Mangas auf in den Sowas vorkommt, so oft wie gemeint ist das nun wirklich nicht (wenn man die Yaoi sogar weg rechnet, kommst du vll auf eine handvoll). Es geht um Künstlernische Freiheit, es gibt hentais, wo deutlich kinder beim sex zu sehen sind, das ist scheiße, gehört verboten und am besten verbrannt. Es geht mir einfach um den Sinn, in jeden 5 Film ist Sex, und in Mangas kann man eben nicht sehr leicht Charaktere alt Zeichnen, das ist nun mal verdammt schwer und ist immer noch sache des Zeichners. Ist mit den Gesetz aber alles egal geworden, man hat sich Null damit auseinander gesetzt.


Viele haben nicht mal ein alter in Manga, und davon mal abgesehen das die meisten immer noch aus Japan kommen und damit nun mal andere Körper Vorstellungen haben... Vermutlich müssen alle Pornodarsatellen bald auch eine Mindestgröße von 140cm haben. es geht um das Gesetz an sich, anders wäre es sogar gut, aber so? Schwammig ohne ende und tretet viel in den Dreck...

Mir fällt aus meiner Sammlung auch nur eine einzige reihe ein die da betroffen sein könnte, das wäre Bastard, aber das ist kein Erotik Manga.
 
#10
hurra da ist sie wieder!
"zucht und ordnung im deutschen lande" :ugly:

also da könnte man ja schon fast erzkonservative motive dahinter vermuten. hier in dtl. wundert mich bald gar nichts mehr.
vorallem nicht, wenn man sich mal die regelungen an allerheiligen im "freistaat" bayern anschaut, wo ab 0 uhr keine halloween partys mehr stattfinden dürfen...
 
#11
Das Motiv ist doch durchaus edel, finde ich...

Original von AkiraVale
Naja, kommt wohl darauf an, sind Comics ja auch nicht.
Ja, eben ?( . Das Gesetz sagt auf der einen Seite so und auf der anderen Seite so. Und das zum selben Sachverhalt. Aber es gibt ja auch reale Zeichenstile - das ist durchaus ein diskussionswürdiger Ansatz ob da ein generelles Verbot sinnvoll ist oder ob dies hier bereits eins ist.
 
PSN-Name: VargTimmen
#12
Original von Tommyfare
Ein harter Schlag für alle Manga-Fans :P
Wollte es gerade sagen - das Ende von Anime und Manga in Deutschland. Die Mädels bei Bible Black sind 18+? Meinen Arsch!
Die süße, tolpatschige, sexy Heldin aus XY ist 18+? Meinen Arsch!

Gut, dass ich mich dafür nicht mehr interessiere. Interessant wird es erst für die Animeszene. Viele leichtbekleidete, unerfahrene und/oder willige minderjährige Mädchen auf einem Haufen. Pulverfass :D
 
#14
Original von KingKolja
Werde heute in der Stadt nach der Eis am Stiel Komplettbox schauen, bevor die noch auf die Idee kommen, es zu verbieten.
Ich hab mal gelesen, dass die Darstellerinnen aus der "Schulmädchen" Reihe bei den Drehs zwischen 14 und 19 Jahre alt waren. Wo war damals der Anstand?
Wegen den Möglichkeiten des Internets geht denen scheinbar der Arsch auf Grundeis und selbst früher im Kino "Schulmädchen" Report angeschaut und dann noch ordentlich bei Hippiemusik einen Joint durchgezogen :ugly:
 
#15
ich werd weiterhin ned auf meine manga/anime poster und mangas verzichten

sollnse kommen ich denk ned das der richter (wie bei ikkitousen OVA dvd z.b.) mich verklagt weil ichn anime gugg wo das eine mädl ma aus spass der andren an die brüste geht

als ob das die kinderpornographie irgendwie stoppt


also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.



LOL deutschland=das witzland des jahres :O ich glaub ich spinn eh

damit is manga love story ebenfalls verboten

LOOOOOOOOL

bravo: VERBOTEN
playboy teilweise auch da sehn welche so jung aus
tv: Sam - Taff: ALLES VERBOTEN

zensurstaat willkommen
 
#17
naja die chinesen klauen den deutschen die technologie

un die deutschen klauen den chinesen den zensurstaat

so gleicht sich alles in unsrer welt aus

also nochmal zum thema mangas: nicht alles in mangas kann als pornographisch angesehen werden den:
-man sieht keine geschlechtsteile
-außer in manga love story(^^) wird eig nirgens der sexualakt vollzogen
-sind mangas nicht wirklich realitätsnah und preisen kinderpornografie ja schonmal garnicht an
 
#18
Soweit ich mich noch richtig erinnern kann (habe keinen Bock alles nochmal durchzulesen :ugly: ), wird im Manga Love Story auch deutlich gesagt, dass die Protagonisten schon volljährig sind. Es geht ja hauptsächlich um die Ehe zwischen zwei jungen Menschen. Ist also nicht wirklich unter Jugendpornografie einzuordnen, nehme ich jetzt einfach mal an.
 
PSN-Name: ValeValentine
#19
Naja, MLS habe ich zwar noch nicht wirklich gelesen (wobei ab und an ne Version mal Offen ist), aber da dürften die auch jung genug aussehen wenn ich mich an das eine oder andere Cover erinnere. Und somit wäre es wieder egal, vor allem da es dann auch ein Fiktives alter wäre. Alles recht Dünn und Schwammig, muss man wohl abwarten...aber wenn ich so sehe was man wegen Killerspielen macht...naja.
 
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