EUR 1 Mio. Schadensersatz: Landgericht München entscheidet in Piraterie-Fall zugunsten von Nintendo
05.07.12 - Nintendo gibt bekannt, dass das Landgericht München in einem Piraterie-Fall mit einem Urteil vom 20.06.12 zugunsten von Nintendo entschieden und damit ein starkes Signal in Sachen Piraterie ausgesendet hat.
Es betrifft den deutschen Markt für Unterhaltungselektronik und speziell diejenigen, die weiterhin sogenannte Slot-1-Karten für die Konsolen der Nintendo DS-Serie importieren und verkaufen. Diese Karten - zum Beispiel R4, DSTT, Acekard und andere - dienen dazu, die Anti-Piraterie-Technologie des NDS und der Original-Spiele zu umgehen.
Sie ermöglichen es, illegale Kopien von Nintendo-Titeln abzuspielen, die oftmals aus dem Internet heruntergeladen werden. Das Landgericht hat nun einen Verkäufer solcher Karten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 1 Mio. Nintendo verurteilt.
Nintendo begrüßt die Entscheidung als weiteren, wichtigen Schritt gegen die Verbreitung solcher Karten in Deutschland, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens: Nintendo führt Prozesse wie den vor dem Münchner Landgericht nicht allein aus Eigeninteresse, sondern auch im Interesse der mehr als 1.400 Entwicklerfirmen, die auf den legalen Verkauf ihrer Videospiele angewiesen sind.
Seit Slot-1-Karten erstmals in Deutschland aufgetaucht sind, hat Nintendo hierzulande 22 Gerichtsentscheidungen gegen ihren Import und ihre Verbreitung erwirkt. In allen Fällen bestätigten die Gerichte, dass diese Karten nach deutschem Recht illegal sind. Gleichlautende Gerichtsentscheidungen ergingen zudem in Belgien, Frankreich, Hong Kong, Italien, Japan, Korea, den Niederlanden, Spanien, Taiwan und Großbritannien.
Quelle:
www.gamefront.de