Och der arme polizeibekannte Sexualstraftäter(verdächtig in mehreren Fällen, + Beamtenbeleideigung weit vor dem 19.12....) :cry:
Wenn dein Kollege bei der Polizei so was von sich gegeben hat, sollte er ggf. nochmal ins StGB gucken.
Im deutschen Strafrecht gibt es keine Beamtenbeleidigung (auch wenn sich viele Polizisten so etwas wünschen würden), denn es ist schlicht eine Beleidigung nach §185 StGB.
Nur weil man eine Uniform trägt oder im Rathaus sitzt, hat man nicht mehr Möglichkeiten im Strafrecht als andere. Das Wort Beamtenbeleidigung ist schlichtweg ein Begriff, den Menschen geschaffen haben, die sich für was Besseres halten und daher eine Sonderbehandlung wollen (und ich bin selbst Beamter, also hab ich kein Problem damit, so etwas zu sagen - ich erlebe es ja jeden Tag selbst, gerade bei älteren Kollegen).
Der einzige Unterschied ist, dass Beleidigungen gegen Staatsbedienstete weitaus häufiger angezeigt und bis zum Ende verfolgt werden, als bei Privatpersonen.
Also immer den Ball flach halten.
@Mobimpe
Du hast die Quelle gepostet und somit verifiziert ˉ\_(ツ)_/ˉ
Viel mehr ist der Tagesspiegel und die DPA die Originalquelle:
Zwar sei Naved B. polizeibekannt, allerdings ist er bisher nicht als Islamist aufgefallen. Unter anderem der Tagesspiegel berichtet, dass gegen Naved B. in Köln oder Berlin wegen sexueller Belästigung ermittelt worden sei.
Wie schon oben gesagt wurde, das kann viel bedeuten. Es kann auch bedeuten, dass die Ermittlungen gegen ihn fallen gelassen wurden, weil sich der Verdacht nicht erhärtet hat.
Gerade weil es in Vergangenheitsform geschrieben wurde, impliziert es für mich, dass das Ganze abgeschlossen ist.
Und "in Köln oder Berlin" ... ja man weiß es nicht... liegt ja quasi direkt nebeneinander. Da veröffentlichen wir lieber beides - auch wenn vielleicht beides nicht stimmt. Aber hey, Clickbait generiert Werbeeinnahmen!