Umtausch

PSN-Name: Mupfel
#1
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
und zwar werde ich mein erneut defektes Notebook zurückgeben, da die ersten beiden reparaturversuche (es war immer der gleiche fehler) gescheitert sind. jetzt sagt mir der hersteller, dass mir eine nutzungsgebühr nach bitkom abgezogen werden müsse. weiss hierzu evtl jemand etwas, ob das rechtens ist? im bgb habe ich hierzu nicht wirklich etwas gefunden.
vielen dank.
greetz
 
PSN-Name: Mupfel
#3
richtig. die beiden erfolglosen reparaturen "zwingen" mich ja dazu.
was mich nur ein wenig verunsichert ist §§ 355 BGB ff
habe teilweise im netz auch schon gelesen, dass wohl 0,1% pro tag nutzung an nutzungsgebühr anfallen.
ich denke aber auch dass das irgendwie ab in den §§ 433 BGB ff geregelt sein müsste.
leider bin ich in keiner rechtsschutz-versicherung sonst hätte ich es drauf angelegt. aber was bleibt mir sonst großartig übrig. wenn die auf stur schalten hilft nichts - und bis vorm kadi zu gehen, dafür reicht die kohle nicht :(
leider wissen das die ganzen großen firmen :(
 
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