PS3 Gehackt !

Würdet ihr eure PS3 zu Homebrew Zwecken(jeder Art) modden?

  • Ja Klar!

    Votes: 68 16,0%
  • Mal sehen wie es funktioniert.

    Votes: 99 23,3%
  • Niemals

    Votes: 150 35,4%
  • Ich mag Toastbrot

    Votes: 107 25,2%

  • Total voters
    424
WARNUNG : Datenschutz ERNST NEHMEN !!!
Wenn ihr wüsstet wieviel Geld Unternehmen ausgeben (CALL CENTER BEISPIEL) um an Informationen zu kommen.


Deshalb mein RAT :

Eure PSN Daten sollten nicht real sein !
Nutzt Kreditkarten wo keine Daten hinterlassen werden (WAS MEINT IHR WARUM SONY SO GEGEN PSN CARDS WAR).
!!!MIT PSN CARDS SEIT IHR ANONYM!!!!. Wenn ihr mit Kreditkarte kauft nicht. (Es sei denn es gibt Kreditkarten die anynom sind).

Also keine wahren Userdaten verwenden und PSN Cards statt Kreditkarte.

Ihr habt sicherlich gelesen , dass die Facebook Profils gedumped wurden und in Filesharing Seiten veröffentlicht.
Wer waren die ersten die sich das runtergeladen haben ??
Genau, auch diejenigen die Filesharing net gutheißen wie Sony , Nvidia,IBM .. hier eine
Liste : http://www.gulli.com/news/datenhungrige-grosskonzerne-ziehen-sich-facebook-profile-2010-07-30

Ihr könnt davon ausgehen das alle Unternhemen sich die Profiles gezogen haben. Aber manche Konzerne es eben direkt über die Firma wo dann die IP geloggt wurden.

Sony (und CO) kann somit ein wirkliches beänstigende Datenbank einrichten wo genau steht wer was macht und dann Facebook Profiles womöglich mit BILDERN hinzuzieht um dann wirklich ALLES INFOS eines Subjekts zu haben.

Also wie man schnell ein Profil eines Menschen erstellt(teschnisch mit Datenbanken sehr einfach zu bewerkstelligen) :

-eure PSN Daten und Kreditkarte, somit habt ihr euch direkt indentifiziert für Sony.
- eure IP (Wohnortort bekannt gegeben)
- dann eure Facebook Profiles (wenn welche) dann habt ihr auch ein schönes BILD migeliefert sowie Vorlieben , Aussehen , Charaktereigenschaften...
- euer Userverhalten (welche Games ihr spielt, welche Musik ihr hört,welche Filme ihr angeguckt habt, welche Websites ihr besucht usw, wann und zu welcher Zeit , hier kann man dann Schlüsse ziehen ob ihr Schüler, Arbeitnehmer etc seid uvm.)
- ob ihr potentielle Piraten seid ( Gebackupte DVD abgespielt, divx movies, audios..).

So hat theoretisch Sony eine Datenbank seiner Kunden und potentielle zukünftige mit klarer Identifikation. Der gläserne Bürger. Sony weiß dann EIGENTLICH MEHR über euch als ihr selbst (weil ihr selbst wohl vieles vergessen habt und euch manches gar nicht so klar ist)
Was man mit diesen Daten machen :

Beispiele :
-Wer sich bei Sony bewirbt wird erstmal direkt durch die Datenbank gemustert. Womögliche Piraten werden wohl den Job net bekommen.
- Konsumentenverhalten steuern (Preise erhöhen und gucken wer trotzdem kauft und wer nicht)
und vieles mehr !!!!

Also LIEBE LEUTE ACHTET AUF EURE DATEN !
Man hat schnell euer Profil erstellt und weiß was ihr für Typen seid !

Das dies eigentlich möglich ist , ist das wahre Skandal. Hier müssen Gesetze durch die Regierung erlassen werden die das was ich hier theoretisch beschrieben habe möglich macht.
Wach doch mal auf Buddy, das ist doch jedem hier klar, ich weiß nicht warum du dich nun daran so aufgeilst (Sry). DU und auch ICH und so ziemlich alle hier haben die EULA und die Datenschutzbestimmungen von Sony akzeptiert, keiner hat dich dazu gezwungen! Oh mein Gott ich habe mich bei Sony identifiziert... und nun? Natürlich haben die meinen Namen, ich hab mich ja damit bei Ihnen angemeldet, und das sogar freiwillig! Zudem ist es doch nicht unser Nachteil dass sie das Userverhalten studieren, im besten Fall kommt es nur uns zugute.

Ich halte auch nichts vom gläsernen Bürger (der längst Realität ist) aber es handelt sich hier um eine rein freiwillige Sache. Mach dir lieber Gedanken über Banken oder Versicherungen bei denen du gemeldet bist, die sind wirklich schlimm....

Ich will dich ja nicht schocken, aber stellt dir vor, die Jungs von onpsx haben nun sogar deinen E-Mail Adresse!! Also dagegen würd ich vorgehen.

Ausserdem hier mal § 28 Bundesdatenschutzgesetz, das bestätigt die Vorgehensweise von Sony und Co. sogar.
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig 1.wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist,
2.soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder
3.wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.
Bei der Erhebung personenbezogener Daten sind die Zwecke, für die die Daten verarbeitet oder genutzt werden sollen, konkret festzulegen.
(2) Die Übermittlung oder Nutzung für einen anderen Zweck ist zulässig 1.unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3,
2.soweit es erforderlich ist, a)zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder
b)zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten
und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat, oder
3.wenn es im Interesse einer Forschungseinrichtung zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung erforderlich ist, das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Zweckänderung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann.

(3) Die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung ist zulässig, soweit der Betroffene eingewilligt hat und im Falle einer nicht schriftlich erteilten Einwilligung die verantwortliche Stelle nach Absatz 3a verfährt. Darüber hinaus ist die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zulässig, soweit es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe, seine Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, seinen Namen, Titel, akademischen Grad, seine Anschrift und sein Geburtsjahr beschränken, und die Verarbeitung oder Nutzung erforderlich ist 1.für Zwecke der Werbung für eigene Angebote der verantwortlichen Stelle, die diese Daten mit Ausnahme der Angaben zur Gruppenzugehörigkeit beim Betroffenen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder aus allgemein zugänglichen Adress-, Rufnummern-, Branchen- oder vergleichbaren Verzeichnissen erhoben hat,
2.für Zwecke der Werbung im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen und unter seiner beruflichen Anschrift oder
3.für Zwecke der Werbung für Spenden, die nach § 10b Absatz 1 und § 34g des Einkommensteuergesetzes steuerbegünstigt sind.
Für Zwecke nach Satz 2 Nummer 1 darf die verantwortliche Stelle zu den dort genannten Daten weitere Daten hinzuspeichern. Zusammengefasste personenbezogene Daten nach Satz 2 dürfen auch dann für Zwecke der Werbung übermittelt werden, wenn die Übermittlung nach Maßgabe des § 34 Absatz 1a Satz 1 gespeichert wird; in diesem Fall muss die Stelle, die die Daten erstmalig erhoben hat, aus der Werbung eindeutig hervorgehen. Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 2 dürfen personenbezogene Daten für Zwecke der Werbung für fremde Angebote genutzt werden, wenn für den Betroffenen bei der Ansprache zum Zwecke der Werbung die für die Nutzung der Daten verantwortliche Stelle eindeutig erkennbar ist. Eine Verarbeitung oder Nutzung nach den Sätzen 2 bis 4 ist nur zulässig, soweit schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen. Nach den Sätzen 1, 2 und 4 übermittelte Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet oder genutzt werden, für den sie übermittelt worden sind.
(3a) Wird die Einwilligung nach § 4a Absatz 1 Satz 3 in anderer Form als der Schriftform erteilt, hat die verantwortliche Stelle dem Betroffenen den Inhalt der Einwilligung schriftlich zu bestätigen, es sei denn, dass die Einwilligung elektronisch erklärt wird und die verantwortliche Stelle sicherstellt, dass die Einwilligung protokolliert wird und der Betroffene deren Inhalt jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorzuheben.
(3b) Die verantwortliche Stelle darf den Abschluss eines Vertrags nicht von einer Einwilligung des Betroffenen nach Absatz 3 Satz 1 abhängig machen, wenn dem Betroffenen ein anderer Zugang zu gleichwertigen vertraglichen Leistungen ohne die Einwilligung nicht oder nicht in zumutbarer Weise möglich ist. Eine unter solchen Umständen erteilte Einwilligung ist unwirksam.
(4) Widerspricht der Betroffene bei der verantwortlichen Stelle der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, ist eine Verarbeitung oder Nutzung für diese Zwecke unzulässig. Der Betroffene ist bei der Ansprache zum Zweck der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 auch bei Begründung des rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses über die verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht nach Satz 1 zu unterrichten; soweit der Ansprechende personenbezogene Daten des Betroffenen nutzt, die bei einer ihm nicht bekannten Stelle gespeichert sind, hat er auch sicherzustellen, dass der Betroffene Kenntnis über die Herkunft der Daten erhalten kann. Widerspricht der Betroffene bei dem Dritten, dem die Daten im Rahmen der Zwecke nach Absatz 3 übermittelt worden sind, der Verarbeitung oder Nutzung für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, hat dieser die Daten für diese Zwecke zu sperren. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 darf für den Widerspruch keine strengere Form verlangt werden als für die Begründung des rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses.
(5) Der Dritte, dem die Daten übermittelt worden sind, darf diese nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist nicht-öffentlichen Stellen nur unter den Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 und öffentlichen Stellen nur unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 erlaubt. Die übermittelnde Stelle hat ihn darauf hinzuweisen.
(6) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) für eigene Geschäftszwecke ist zulässig, soweit nicht der Betroffene nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 eingewilligt hat, wenn 1.dies zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern der Betroffene aus physischen oder rechtlichen Gründen außerstande ist, seine Einwilligung zu geben,
2.es sich um Daten handelt, die der Betroffene offenkundig öffentlich gemacht hat,
3.dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder
4.dies zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung erforderlich ist, das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann.

(7) Das Erheben von besonderen Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) ist ferner zulässig, wenn dies zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Diagnostik, der Gesundheitsversorgung oder Behandlung oder für die Verwaltung von Gesundheitsdiensten erforderlich ist und die Verarbeitung dieser Daten durch ärztliches Personal oder durch sonstige Personen erfolgt, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen. Die Verarbeitung und Nutzung von Daten zu den in Satz 1 genannten Zwecken richtet sich nach den für die in Satz 1 genannten Personen geltenden Geheimhaltungspflichten. Werden zu einem in Satz 1 genannten Zweck Daten über die Gesundheit von Personen durch Angehörige eines anderen als in § 203 Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches genannten Berufes, dessen Ausübung die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder die Herstellung oder den Vertrieb von Hilfsmitteln mit sich bringt, erhoben, verarbeitet oder genutzt, ist dies nur unter den Voraussetzungen zulässig, unter denen ein Arzt selbst hierzu befugt wäre.
(8) Für einen anderen Zweck dürfen die besonderen Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 6 Nr. 1 bis 4 oder des Absatzes 7 Satz 1 übermittelt oder genutzt werden. Eine Übermittlung oder Nutzung ist auch zulässig, wenn dies zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung erforderlich ist.
(9) Organisationen, die politisch, philosophisch, religiös oder gewerkschaftlich ausgerichtet sind und keinen Erwerbszweck verfolgen, dürfen besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Tätigkeit der Organisation erforderlich ist. Dies gilt nur für personenbezogene Daten ihrer Mitglieder oder von Personen, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeitszweck regelmäßig Kontakte mit ihr unterhalten. Die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an Personen oder Stellen außerhalb der Organisation ist nur unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 zulässig. Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b gilt entsprechend.
 
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PSN-Name: Dojii
Du bist aber auch reichlich schizo oder ?
In seiner Welt ist er der König :ugly:

Klar weiß ich, was für Daten Sony über mich sammelt.
Aber bisher habe ich dadurch keinen Schaden, eher nur Vorteile. Und wenn Sony anhand meinen Käuferprofils kommende Produkte oder auch Werbung besser auf mich zuschneidern kann, bitte. Darum geht es eben.

Ich freu mich doch über eine Werbung, die meinen Wünschen und Bedürfnissen passend ausgesucht wurde und die ich auch gerne anklicke, als über eine, die zufällig ausgesucht wurde und absolut nicht zu mir passt.

Falsche Namen oder sogar Namen anderer existierender Personen bei der PSN Anmeldung anzugeben ist mMn auch verboten und das Zweite evtl. sogar strafbar.
 
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PSN-Name: EGOKill3r
Spielt gerade: RDR, Atomic Heart..
Ich glaub manche ticken nicht mehr richtig. Woher soll Sony wissen was ich für DVDs schaue? Oder Blu-Rays? Wenn man Filme schaut, geht die Konsole offline. Und der Abspielschutz wurde nur als Kopierschutz integriert um halt was gegen Raubkopien zu tun. Was ist daran so schlimm? Und das hat Sony bestimmt nicht gemacht, weil sie rausgefunden haben das alle mit ihrer PS3 Raubkopien schauen... :keks::banana:

Und das Sony weiß was ich gerade Spiele, ist mir mehr oder weniger egal. Was ist dabei so schlimm. Und jeder Laden wo ich mit KK einkaufe, kennt theoretisch meinen Wohnort. Na und?

Wenn man so schizophren ist wie du, sollte man sich vielleicht auch gar nicht mehr im Internet bewegen, Stecker raus und Offline bleiben. Denn theoretisch wissen jetzt die Mods von Onpsx auch wo du wohnst, anhand deiner IP.
 
;) Leute , ich weiß nicht ob die vielen hier Sony Mitarbeiter sind, die FUD streuen oder einfach Leute , mit eingeschränktem Bildungshorizont.

Aber das was ich euch beschrieben habe sollte euch zu denken geben.

Wie gesagt den Unternehmen geht es um Profit. Gesetzte interessieren nicht.
Lidl, Telekom, Bahn usw. , die Überwachung war auch verboten, kam aber halt raus.

Was ihr macht ist ir Schnuppe. Ich habe euch aufgezeigt was möglich ist !

P.S: Die Daten werden nie zu eurem Vorteil genommen.
Wenn in Call Center die Unternehmen von den Kunden wissen wollten ob sie bei einer Preiserhöhung noch kaufen wollten dann ist es eine wirtschaftliche Erwägung des Unternehmens ob man die Preise erhöhen kann und dies zu MEHRGEWINN führt.

Man guckt wieviele Leute mitmachen, wieviele nicht mehr und dann fällt man eine Entscheidung.

Vielleicht solltet ihr mal in die Historie gucken :

Sony hat die PSN Preise erhöht im Laufe der Zeit!
Sony hat Linux entfernt !
Sony hat das Abspielen von Backup - DVD deaktiviert.
Sony hat glaube ich das PSN Gamesharing eingeschränkt als früher !

usw.

Bitte listet mir eine Positivliste zum Nutzen von Konsumenten ohne das das Geld verlangt wird , wir wurden j auch nicht entschädigt wenn Features gekürzt wurden.

Naja, ich sag nichts mehr, leider sind hier viele Leute mit gerigem Bildungshorizont und Sony FUDDER.

Wir sollten uns wieder auf den Jailbreak konzentieren und gucken wie es weitergeht.
 
Spielt gerade: Red dead
Naja, ich sag nichts mehr, leider sind hier viele Leute mit gerigem Bildungshorizont und Sony FUDDER.
wer im glashaus sitzt sollte nicht mit steinen werfen.Du sitzt bestimmt mit ner alufolie aufm kopf vor deinem rechner. Proxy haste auch immer laufen und dein briefkasten hängt 3 hausaufgänge weiter. :rolleyes:

Tut mir leid aber man kann es auch übertreiben. Deine schwarz malerei ist ja zum schreien. Was ist dir passiert? Haste beim lidlel gewinnspiel mal nen werbebrief bekommen oder wie?

p.s: falls du nochmal meinst hier direkt oder indirekt user diffamieren zu müssen gibts die rote karte. Für dich gerne auch per post.
 
PSN-Name: Drouxor
Spielt gerade: mit den Zeigern seiner DigitalUhr
ich fühl mich da sogar beleidigt gerade!

mein bildungshorizont kann der typ ja nun bei weitem nicht beurteilen, weil da müsste er erst mal infos droppen die noch nicht bekannt sind, bzw auf meine fragen mal konkret geantwortet haben (bzgl wo gegen was verstossen wird) da dies ja ausgeblieben ist und nur so pseudo wissen nachgeplappert wird muss ich mir sowas nicht vorwerfen lassen. er rudert hier von einer untergehenden insel zu nächsten und schützt sich nun damit das er alle andere unkredibil machen will ? ganz schlechter diskussions stil (ich diskutiere nicht, ich rechtfertige nur das ich seinen beitrag grad gemeldet hab XD ) ! was auf einen ... ach könnter euch selber denken ;)

ich nehm nu erst mal meine deutschlandkarte und geh schön beim lidl nen bahn ticket kaufen *SCNR*

P.S. in gewisser weise hat er ja recht ;) nur naja die relationen sind schon hart ;)
 
;) Leute , ich weiß nicht ob die vielen hier Sony Mitarbeiter sind, die FUD streuen oder einfach Leute , mit eingeschränktem Bildungshorizont.
Es geht hier nicht um fehlende Bildung Jago, es geht darum dass uns diese Tatsachen sehr wohl bekannt sind, aber es ist uns (den meisten hier zumindest) EGAL! Wenn ich einen Online Service wie das PSN benutze muss ich abwägen was mir wichtiger ist, völliger Datenschutz oder eben den Service in Anspruch nehmen.

Aber das was ich euch beschrieben habe sollte euch zu denken geben.

Wie gesagt den Unternehmen geht es um Profit. Gesetzte interessieren nicht.
Lidl, Telekom, Bahn usw. , die Überwachung war auch verboten, kam aber halt raus.

Was ihr macht ist ir Schnuppe. Ich habe euch aufgezeigt was möglich ist !
Auch das wissen wir. Sollte doch jedem klar sein dass es sich bei Sony und MS usw. um gewinnorientierte Unternehmen handelt, natürlich geht es um Profit.

P.S: Die Daten werden nie zu eurem Vorteil genommen.
Das ist eine reine Behauptung deinerseits. Klar geht es in erster Linie um Profit, diesen jedoch erlangt man wenn man Kunden das bietet was sie wollen. Inwiefern Sony das tut ist ein anderes Thema.

Wenn in Call Center die Unternehmen von den Kunden wissen wollten ob sie bei einer Preiserhöhung noch kaufen wollten dann ist es eine wirtschaftliche Erwägung des Unternehmens ob man die Preise erhöhen kann und dies zu MEHRGEWINN führt.

Man guckt wieviele Leute mitmachen, wieviele nicht mehr und dann fällt man eine Entscheidung.
Wahnsinn!

Vielleicht solltet ihr mal in die Historie gucken :

Sony hat die PSN Preise erhöht im Laufe der Zeit!
Sony hat Linux entfernt !
Sony hat das Abspielen von Backup - DVD deaktiviert.
Sony hat glaube ich das PSN Gamesharing eingeschränkt als früher !

usw.

Bitte listet mir eine Positivliste zum Nutzen von Konsumenten ohne das das Geld verlangt wird , wir wurden j auch nicht entschädigt wenn Features gekürzt wurden.
Auch dies ist eine Behauptung, keiner weiß ob die von dir aufgezeigten Beschränkungen auf die Sammlung von Userverhalten zurückzuführen sind. Da könnte ich genausogut behaupten dass z.B.
- die Einbindung von VidZone eine positive Auswirkung der Marktforschung ist,
- oder aber der (sinnlose) Videoeditor,
- oder die Facebookimplementierung

Naja, ich sag nichts mehr, leider sind hier viele Leute mit gerigem Bildungshorizont und Sony FUDDER.
Klar, wir alle ausser dir haben nen geringen Bildungshorizont.... Hättest du die EULA mal gelesen bevor du auf "akzeptieren" geklickt hast könntest du dir nun nen haufen Ärger sparen, dir scheint das ja wirklich nahe zu gehen.

Wir sollten uns wieder auf den Jailbreak konzentieren und gucken wie es weitergeht.
Da geb ich dir Recht, in diesem Sinne...
 
Nichts mitbekommen ?
Die haben eine (externe) Software implementiert die das erkennen soll.
Deshalb kommt es bei manchen zu keinem Unterschied bei anderen wiederum gehts nicht mehr. Die Software ist anscheinend nicht ausgereift bzw. die Backups sind vielleicht zu gut.
Gilt für das gucken über DVD.
Es handelt sich dabei um einen DRM Kopierschutz namens Cinavia, dieser vergleicht die Audiodateien der Backups mit denen des Originalfilms. Momentan gibt es wohl noch nicht viele Medien bzw. Filme die dies unterstützen, die älteren Sachen sollten also weiterhin gehen.
 
PSN-Name: Staffi
Es handelt sich dabei um einen DRM Kopierschutz namens Cinavia, dieser vergleicht die Audiodateien der Backups mit denen des Originalfilms. Momentan gibt es wohl noch nicht viele Medien bzw. Filme die dies unterstützen, die älteren Sachen sollten also weiterhin gehen.
Also ich hatte noch nie ein Problem mit DVDs, aber es sind auch keine neue Filme, alles nur alte.
 
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