Rechtsirrtümer - die bekanntesten Fälle!

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Die bekanntesten Rechtsirrtümer und Verbraucherfallen

Jeder kennt das aus diversen Zusammensetzungen, Fernsehsendungen oder sonstige Quellen - Die Rechtsirrtümer.

Vieles ist eigentlich doch ganz anders, als der Volksmund behauptet.

Mit Hilfe eines der neusten iPhone Apps, welches ich vergangenen Tages entdeckt habe, sowie der Seite Anwaltseiten 24, werde ich hier die ein Archiv der größten Rechtsirrtümer erstellen. Wenn ihr diese Liste ergänzen könnt, aus weiteren Quellen nur zu. Aber auch generell darüber zu diskutieren ist gerne gesehen, denn gerade so ein Thema finde ich unheimlich interessant.


Abschleppen: Nur mit Schutz

Der Mythos: Ein Hinweiszettel hinter der Windschutzscheibe schützt beim Falschparken nicht vorm Abschleppen!

Richtig ist: Der allseits beliebte Hinweiszettel kann vorm Abschleppen schützen, wenn man konkrete Angaben zum Aufenhaltsort hinterlegt, und Sie den Wagen schneller Wegfahren können, als ein Abschleppdienst es könnte. Eine Handynummer alleine reicht nicht!

Quellverweis: Rechtsprechung: OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02

Abschließen des Fahrzeugs

Der Mythos: Ob ich mein Auto abschließe oder nicht ist meine Sache!

Richtig ist: Geparkte Fahrzeuge müssen gegen unbefugte Benutzung gesichert werden! Sonst verletzten Sie die Sorgfaltspflicht und es droht ein Bußgeld oder das Abschleppen des Fahrzeugs.

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §14 Absatz 2

Achtung: Kampfsportler

Der Mythos: Kampfsportler müssen vor Gebrauch Ihrer Fähigkeiten eine Warnung aussprechen!

Richtig ist: Kein Gesetz fordert die mündliche Vorwarnung beim Gebrauch seiner kampfsportlerischen Fähigkeiten. In Notwehrsituationen schon gar nicht!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §223

Alkoholtest: Freiwillig!

Der Mythos: Die Polizei kann bei einer Kontrolle einen Atemalkoholtest erzwingen!

Richtig ist: Nein, wenn Sie keine Lust darauf haben, lassen Sie es doch einfach! Wird eine Blutkontrolle beim Verdacht auf Trunkenheitsfahren gefordert, mann man jedoch Folge leisten!

Quellverweis: Strafprozessordnung (StPO): 81a

Anspruch auf Fahrtkosten

Der Mythos: Die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zahlt der Bewerber!

Richtig ist: Für Fahrt,- Verpflegungs,- sowie Übernachtungskosten, die im Zusammenhang mit einem Bewerbungsgespräch entstehen, muss der Stellenanbieter aufkommen! Selbst dann, wenn kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist! Ausnahme hierbei liegt bei einer potentiellen AG, die beim Einladungsschreiben ausdrücklich darauf hinweist, dass die entstehenden Kosten nicht übernommen werden.

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §670

Ausweispflicht

Der Mythos: Man muss seinen Personalausweis immer dabei haben!

Richtig ist: Die Ausweispflicht besagt nur, dass Sie einen gültigen Ausweis besitzen müssen! Mit sich führen müssen Sie ihn nicht!

Quellverweis: Personalausweisgesetz (PersAuswG): §1

Beleidigung von Beamten

Der Mythos: Das Beleidigen von Polizisten wird besonders hoch bestraft!

Richtig ist: Beamtenbeleidigung gibt es nicht! Es zieht die gleiche Strafe mit sich, als würden Sie Ihren Nachbarn beleidigen!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §185 und §194

Bissiger Hund?

Der Mythos: "Vorsicht bissiger Hund" dient Hundenbesitzern als Haftungsausschluss!

Richtig ist: Werden Sie gebissen, haftet der Hundebesitzer dafür! Auch dann, wenn ein Schild den Gartenzaun schmückt!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §833

Berufung und Revision

Der Mythos: Berufung und Revision sind das Gleiche!

Richtig ist: Die Berufung bezieht sich auf die eigentliche Tat. Zeugen werden nochmals befragt und die Beweisaufnahme findet erneut statt. In der Revision wird lediglich der Umgang mit den Beweisen und das angewandte Recht hinterfragt.

Quellverweis: Zivilprozessordnung (ZPO): §551 und Strafprozessordnung (StPO): $337

Betrunken auf dem Bike

Der Mythos: Beim Fahrradfahren gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie beim Autofahren!

Richtig ist: Nur im Falle eines Unfalls gilt die Grenze 0,3 Promille. Als absolut fahrunsicher und damit strafbar ist man jedoch erst, wenn man die 1,6 Promille Grenze geknackt hat.

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §316

Bitte keine Werbung!

Der Mythos: Der Aufkleber "Bitte keine Werbung" auf dem Briefkasten bringt nichts!

Richtig ist: Der Zusteller ist verpflichtet auf Aufkleber zu achten, und darf beim Vorfinden eines Hinweises keine unadressierte Werbung einwerfen. Tut er dies trotzdem, können Sie ihn abmahnen!

Quellverweis: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG): §7

Blaulicht = Vorfahrt?

Der Mythos: Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht muss man überholen lassen!

Richtig ist: Ist das Blaulicht eingeschaltet gilt noch kein s.g. Wegerecht. Erst bei zeitgleich eingeschaltetem Martinshorn muss man freie Bahn schaffen!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §38 Absatz 3

Brodelnde Gerüchteküche

Der Mythos: Gerüchte verbreiten ist nicht strafbar!

Richtig ist: Die Verbreitung von Gerüchten gilt als üble Nachrede und ist eine Straftat! Vorsicht beim Lästern über den Nachbarn!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §187

Darf ich Straftäter festnehmen?

Der Mythos: Nur die Polizei darf Gesetzesbrecher festnehmen!

Richtig ist: Erwischt man einen Gesetzesübertreter auf frischer Tat, so darf man ihn auch als Privatperson festnehmen bis die Polizei eintrifft!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §229

Das Bankgeheimnis!

Der Mythos: Angestellte einer Bank unterliegen der Schweigepflicht!

Richtig ist: Bankangestellte machen sich bei der Weitergabe von Kundendaten nicht strafbar! Es gibt kein Bankgeheimnis!

Das Geld ist weg!

Der Mythos: Überweisungen kann ich 6 Wochen lang stornieren lassen!

Richtig ist: Ist eine Überweisung erst beim Empfänger angekommen, ist sie nicht ohne Weiteres stornierbar!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §676a Absatz 4

Das pauschale Haustierverbot

Der Mythos: Eine Klausel im Mietvertrag "Haustiere dürfen nicht gehalten werden!" ist gültig!

Richtig ist: Nicht selten befinden sich Pauschalklauseln dieser Art in Wohnungsverträgen, gültig sind sie aber nicht! Die Haltung von Kleintieren wie Goldhamster, Zwergkaninchen oder Zierfischen kann kein Vermieter untersagen.

Quellverweis: Rechtsprechung Bundesgerichtshof (BGH): Az.: VIII ZR 10/92

Das zahlt die Haftpflicht

Der Mythos: Beschädigt man geliehene Sachen, so übernimmt es die Haftpflichtversicherung!

Richtig ist: Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, wenn man Sie an fremdem Eigentum verursacht. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel jedoch nicht bei geliehenen oder gemieteten Sachen!

Quellverweis: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB): Ziffer 7.6

Der Dackel als Erbe

Der Mythos: Haustiere können erben!

Richtig ist: Haustiere können nicht erben! Wer seinen Dackel nach seinem Ableben umsorgt haben will, kann aber seine Erben zu der Aufgabe verpflichten!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §1922

Der letzte Wille

Der Mythos: Ich kann mein Testament per Videobotschaft, als Ausdruck oder E-Mail verfassen!

Richtig ist: Videotestamente sieht man zwar im Fernsehen sehr häufig, gültig sind aber nur handschriftlich verfasste Testamente!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §2247 Absatz 1

Der mündliche Arbeitsvertrag

Der Mythos: Arbeitsverträge sind nur in schriftlicher Form gültig!

Richtig ist: Mündliche Arbeitsverträge haben die gleiche Gültigkeit wie Schriftliche! Ausbildungsverträge hingegen müssen schriftlich festgehalten werden!

Quellverweis: Strafprozessordnung (StPO): §214

Der Wandfarbenirrtum

Der Mythos: Wenn ich meine Wohnung kündige, muss ich Sie vor dem Verlassen weiß streichen!

Richtig ist: Weiß ist eine saubere Sache! Rechtlich gesehen darf ich die Wohnung vor dem Wechsel aber auch mit hellen Pastelltönen tünchen! Da kann der Vermieter nichts machen!

Quellverweis: Rechtsprechung: Landgericht Berlin 64 S 213/94

Die Domain ist mir sicher!

Der Mythos: Wenn ich mir eine Domain registriert habe, ist Sie mir sicher!

Richtig ist: Eine Domainregistrierung bietet keinen echten Schutz. Würde sich jemand Ihre Domain als Markenzeichen schützen lassen, so könnte er Ihnen die Benutzung Ihrer eigenen Domain verbieten!

Quellverweis: Markengesetz (MarkenG): §3

Die Quadratmeterlüge!

Der Mythos: Merke ich unmittelbar nach Unterschreiben des Mietvertrags nicht, dass die Wohnung kleiner ist als angegeben, kann ich nichts mehr machen!

Richtig ist: Weist die Wohnung eine 10-30% geringere Grundfläche auf als im Mietvertrag angegeben, kann man eine Mietkürzung durchsetzen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §536 Absatz 1, 2

Dritte Mahnung

Der Mythos: Erst bei der dritten Mahnung wird es ernst!

Richtig ist: Schon bei Erhalt einer ersten Mahnung tritt Verzug ein. Wird auf diese Aufforderung nicht gezahlt, kann der Gläubiger schon jetzt ein Mahnverfahren oder eine Klage einreichen. Die Kosten zahlt der Schuldner!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §286

Du kommst hier nicht rein!

Der Mythos: Türsteher dürfen Gäste aufgrund ihrer Herkunft den Zutritt verweigern!

Richtig ist: Wird einem Gast einer Diskothek aufgrund seiner Herkunft oder seiner sexuellen Orientierung der Eintritt verwehrt, kann man den Betreiber nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf Unterlassung, Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen!

Quellverweis: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AAG): §19

Durchsuchungsbefehl?

Der Mythos: Polizisten brauchen einen Durchsuchungsbefehl um eine Wohnung durchsuchen zu dürfen!

Richtig ist: Durchsuchungsbefehle gibt es nicht! Genau genommen heißt es Durchsuchungsanordnung, und diese ist nicht immer nötig. Besteht beispielsweise Verdacht, dass Sie einen flüchtigen Bankräuber verstecken, so liegt Gefahr im Verzug vor und die Polizei darf ohne Wisch vom Staatsanwalt hereinschneien!

Quellverweis: Strafprozessordnung (StPO): §105

Eigene Getränke im Fitnessstudio

Der Mythos: Fitnessstudios dürfen das Mitbringen eigener Getränke verbieten!

Richtig ist: Fitnessstudios dürfen das Mitbringen eigener Getränke nicht verbieten. Warnschilder dieser Art sollen oftmals nur den Verkauf der eigenen Getränke ankurbeln. Das Mitbringen von Glasflaschen kann allerdings aus Sicherheitsgründen untersagt werden!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §307

Eltern haften für Ihre Kinder

Der Mythos: Eltern haften für Ihre Kinder!

Richtig ist: Solange Eltern Ihre Aufsichtpflicht nicht verletzten, können Sie nicht für Ihre Kinder haftbar gemacht werden! Bei Beschädigungen bleibt der Geschädigte auf den entstandenen Kosten sitzen. Die Schilder dienen nur der Abschreckung!
Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §828

Noch ausführlicher...

Rechtsirrtum Nr. 4: Eltern haften für ihre Kinder


Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden.
Die Aufsichtspflicht erfüllt generell zwei Schutzzwecke:

  1. Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können,
  2. Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können.
Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht so kann die weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Daher ist für Familien eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht ist unter anderem abhängig vom Alter des Kindes, seinem früheren Verhalten in ähnlichen Situationen, aber auch von den jeweiligen Umständen, das heißt: Die Beurteilung der Situation hängt immer vom Einzelfall ab. So ist z.B. an einem See eine ständige Aufsicht der Eltern erforderlich. Es ist entscheidend, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtspflicht der Eltern kann auch zeitweise auf Dritte übertragen werden.
Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben.
Beispiel: Jeder kennt das Schild an Baustellen „Eltern haften für ihre Kinder“. Dies ist hier nicht immer der Fall. Kinder können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Eltern schon mal auf eine Baustelle gehen. Dann liegt die Beweislast beim Baustellenbetreiber ob er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, z.B. ob ein Zaun aufgestellt ist oder ob die Baustelle in anderer Form abgesichert ist.
Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • 0-7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung
  • 0-10: keine eigene Haftum im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz)
  • ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h. eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige aufgrund seines Alters, seiner Reife selbst verantwortlich gemacht werden kann.

Erlaubter Drogenrausch!

Der Mythos: Drogenkonsum ist strafbar!

Richtig ist: Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr und Erwerb von Drogen ist strafbar. Der Konsum von Drogen, die im Besitz eines Anderen sind, ist nicht strafbar!

Quellverweis: Betäubungsmittelgesetz (BtMG): §29 Absatz 1

Erlaubter Schwarzhandel!

Der Mythos: Das Verkaufen von Eintrittskarten gilt als Schwarzhandel und ist verboten!

Richtig ist: Solange man nur seine eigenen Karten verkauft und keinen Handel bestrebt, kann man nicht für Schwarzhandel belangt werden.

Quellverweis: Gewerbeordnung (GewO): §55 Absatz 1, 2

Fahrerliter

Der Mythos: Bis 0,5 Promille darf man straffrei Autofahren!

Richtig ist: Auch geringer Alkoholkonsum (bis 0,5 Promille) zieht im Falle eines Unfalls eine Strafe mit sich!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §316

Fahrradfreie Fußgängerzone?

Der Mythos: In der Fußgängerzone muss ich mein Fahrrad schieben!

Richtig ist: Sie können das Rad schieben, dürfen es aber auch wie einen Tretroller benutzen, solange Sie niemanden behindern!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §24 Absatz 1

Fahrradtour ohne Lenker

Der Mythos: Einhändiges Fahrradfahren ist verboten!

Richtig ist: Einhändiges Fahrradfahren sieht lustig aus und ist erlaubt! Verboten ist es erst, wenn man die zweite Hand auch noch in die Lüft hebt!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §23 Absatz 1a, 3

Filme auf dem Index

Der Mythos: Indizierte Computerspiele und Filme sind verboten!

Richtig ist: Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Der Verkauf an Erwachsene ist aber völlig legal!

Quellverweis: Jugendschutzgesetz (JuSchG): §15

Fotos und Onlineauktionen!

Der Mythos: Bilder für Onlineauktionen kann ich mir einfach aus dem Internet herunterladen!

Richtig ist: Fotos unterliegen generell dem Urheberrecht. Nur Bilder die ausdrücklich vom Hersteller freigegeben sind, darf ich in meinen Onlineauktionen hinterlegen. Andernfalls droht eine Abmahnung!

Quellverweis: Urheberrechtsgesetz (UrhG): §1 und §72

Garantie = Gewährleistung?

Der Mythos: Garantie und Gewährleistung ist das Gleiche!

Richtig ist: Händler sind per Gesetz zur Gewährleistung verpflichtet. Diese bezieht sich auf ursprüngliche Mängel am Produkt. Die Garantie ist freiwillige Sache des Herstellers und gilt in aller Regel auch auf Verschleißteile.

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §440 und §437

Garantierte Verschleißteile

Der Mythos: Verschleißteile und Leuchtmittel kann ich nicht reklamieren!

Richtig ist: Verschleißteile sind in der Regel vom Umtauschrecht befreit. Tritt der Verschleiß einer Sache zu schnell oder abwegig ein, so muss auch hier von Seiten des Händlers umgetauscht werden. Das kann z.B sein, wenn eine Glühbirne nach 3 Tagen den Geist aufgibt!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §437, §439 und §475

Garantieverlust bei Elektroartikeln

Der Mythos: Wenn ich ein Elektrogerät aufschraube, verliere ich meine Reparaturansprüche!

Richtig ist: Verkäufer behaupten oft das Gegenteil, doch auch wenn ich selbst an Elektroartikeln herumschraube bleiben Gewährleistungsansprüche erhalten!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §437 und §440

Gelber Schein = Freie Fahrt?...

Der Mythos: Der gelbe Schein schützt vor Kündigung!

Richtig ist: Häufige oder längere Krankheiten können ein Kündigungsgrund sein, falls die Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt werden. Da hilft auch kein gelber Schein!

Geschenkt ist geschenkt?

Der Mythos: Verschenke ich etwas, so verliere ich Besitzansprüche an der Sache!

Richtig ist: Zeigt sich ein Beschenkter undankbar, so kann man Geschenke auch zurück fordern!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §530 Absatz 1

Geschmackssache

Der Mythos: Schmeckt mir das bestellte Essen nicht, so muss es das Servicepersonal zurücknehmen!

Richtig ist: In den meisten Fällen zeigen sich Gastronomen zwar kulant, rechtlich gesehen ist der eigene Geschmack jedoch kein objektiver Maßstab. Speisen müssen nicht vom Wirt zurückgenommen werden. Es ist und bleibt Geschmackssache!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §433

Gestatten, Superman!

Der Mythos: Bei Verträgen muss ich mit meinem richtigen Namen unterschreiben!

Richtig ist: Im Alltag wird es zwar Fragen aufwerfen, unterschreiben kann man jedoch auch als "Superman", "Prinzessin Schlabberbacke", oder sonst wie, solange den Vertragsparteien klar ist, dass der Vertrag ernst gemeint ist!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §263

Gibt es einen Finderlohn?

Der Mythos: Einen offiziellen Finderlohn gibt es nicht!

Richtig ist: Tatsächlich gibt es einen gesetzlich geregelten Finderlohn. Bei Waren oder Beträgen bis zu 500 Euro liegt dieser bei 5%, bei Sachen darüber stehen einem als Finder 3% zu!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §971

Grillen verboten!

Der Mythos: Zweimal im Monat darf man im Garten oder auf dem Balkon grillen!

Richtig ist: Es gibt kein Gesetz welches das Grillen explizit erlaubt. Fühlen sich die Nachbarn durch entstandenen Rauch belästigt, kann ein Verbot ausgesprochen werden!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §906 Absatz 1

Gutschrift: Nein danke!

Der Mythos: Wenn ich mangelhafte Ware reklamiere, muss ich eine Gutschrift akzeptieren!

Richtig ist: Als Kunde muss man sich nicht gleich mit einer Gutschrift zufrieden geben, innerhalb der Gewährleistung kann man auf reine Reparatur oder Austausch des Gerätes bestehen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §437 und §440

Haftpflicht = Pflicht?

Der Mythos: Private Haftpflichtversicherungen sind Pflicht!

Richtig ist: Private Haftpflichtversicherungen sind vollkommen freiwillig! Anders ist das jedoch z.B. bei der KFZ-Versicherung!

Quellverweis: Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG): §1

Haftung für verbotene Inhalte

Der Mythos: Ich hafte für verbotene Verlinkungen auf meiner Webeite!

Richtig ist: Für verbotene Inhalte fremder Webseiten muss kein Webseitenbetreiber haften, wenn dieser darauf verlinkt!

Handy am Steuer

Der Mythos: Wenn das Fahrzeug steht darf ich das Handy im Straßenverkehr benutzen!

Richtig ist: Mobiltelefone dürfen nur benutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgeschaltet ist!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §23 Absatz 1a

Hersteller oder Händler?

Der Mythos: Elektroartikel kann ich nur beim Hersteller umtauschen lassen!

Richtig ist: Zwar verweisen Händler oft auf die Herstellergarantie, aber auch der Verkäufer muss die reklamierte Ware bis zu 2 Jahre nach dem Kauf umtauschen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §437 und §459 Absatz 1

Hitzefrei im Berufsleben?

Der Mythos: Hitzefrei gibt es nur in der Schule!

Richtig ist: Auch im Berufsleben gbt es Hitzefrei! Sind es draußen über 32°C, so sollte es am Arbeitsplatz mindestens 6°C kühler sein - Andernfalls kann man sich ruhigen Gewissens ins Freibad legen!

Quellverweis: Arbeitsschutzrichtlinie 6 (ASR): Absatz 3.3

Hup! Hup!

Der Mythos: Ich darf andere Verkehrsteilnehmer mit der Hupe auf deren Verkehrsverstoß aufmerksam machen!

Richtig ist: Hupen ist nur erlaubt, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder eine gefährliche Situation droht!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §16 Absatz 1

Jackenklau im Restaurant

Der Mythos: In Restaurants gilt: Für die Garderobe keine Haftung!

Richtig ist: Ist die Garderobe für die Gäste vom Platz aus nicht sichtbar, so haftet der Wirt beim Verlust von Jacken, Mänteln und Hüten!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §305 Absatz 2, §307 Absatz 1 und § 690

Jeans zu eng: Mein Problem!

Der Mythos: Fällt mir nach dem Kauf von Klamotten auf, dass sie mir nicht passen, kann ich sie umtauschen!

Richtig ist: Passt die Kleidung nicht, ist das eigenes Verschulden und damit vom Umtausch ausgeschlossen. Anders ist das bei Katalog- oder Versandbestellungen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §433 Absatz 1

Kaputte Pfandflaschen

Der Mythos: Verschmutzte oder kaputte Pfandflaschen kann man nicht zurückgeben!

Richtig ist: Auch defekte oder dreckige Pfandflaschen müssen vom Supermarkt angenommen werden!

Quellverweis: Verpackungsordnung (VerpackV): §8 Absatz 1

Kaution im Hotel

Der Mythos: Hotels dürfen für die Minibar eine Kaution verlangen!

Richtig ist: Das Verlangen einer Kaution für die mögliche Benutzung von Zusatzleistungen ist nicht erlaubt!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §303 Absatz 1[/quote]
Knastausbruch

Der Mythos: Wer aus dem Gefängnis ausbricht, macht sich erneut strafbar!

Richtig ist: Es gilt der Grundsatz der Straflosigkeit der Selbstbefreiung! Flieht ein Gefangener, ohne dabei Gewalt anzuwenden, zieht das keine Bestrafung mit sich!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §120

Knöllchen vom Nachbarn

Der Mythos: Nur Polizei und Ordnungsamt dürfen Knöllchen verteilen!

Richtig ist: Auch als Privatperson darf man Knöllchen, also Anzeigen schreiben, wenn Sie ein Vergehen beobachten!

Quellverweis: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG): §47 Absatz 1

Kopfhörer im Straßenverkehr

Der Mythos: Die Benutzung eines MP3-Players während der Fahrt mit dem Auto oder Motorrad sind verboten!

Richtig ist: Solange Sie die Lautstärke gering halten und die üblichen Verkehrsgeräusche wahrnehmen, so kann Ihnen das keiner verbieten!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §23 Absatz 1

Lappen weg?

Der Mythos: Nach Ablauf einer Führerscheinsperre erhält man den Führerschein zurück!

Richtig ist: Erhält man ein Fahrverbot, so bekommt man den Führerschein nach Ablauf des Verbots zurück. Bei Entzug der Fahrerlaubnis mit Führerscheinsperre muss ein neuer Führerschein beantragt werden. Zuvor muss man ggf. noch eine MPU oder Fahrerlaubnisprüfung bestehen.

Quellverweis: Straßenverkehrsgesetz (StVG): §25 Absatz 1, 6

Lass den Chef brüllen!

Der Mythos: Mündliche Kündigungen sind rechtskräftig!

Richtig ist: Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen! Eine mündliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig. Den Chef kann man also getrost mal schreien lassen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §623

Lesen sie mir meine Rechte vor!

Der Mythos: Bei einer Verhaftung muss die Polizei dem Festgenommenen seine Rechte vorlesen!

Richtig ist: Dieser Irrtum ist auf deutsche Adaptionen amerikanischer TV-Serien zurückzuführen, in den USA gibt es nämlich tatsächlich eine s.g. Miranda-Warnung. In Deutschland nicht!

Quellverweis: Strafprozessordnung (StPO): §136

Lichthupe auf der Autobahn

Der Mythos: Die Lichthupe gilt auf der Autobahn als Nötigung!

Richtig ist: Die Lichthupe darf außerhalb geschlossener Ortschaften dazu benutzt werden, um den Vordermann seine Überholabsichten mitzuteilen!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §16 Absatz 1

Liebloses Bier

Der Mythos: Bestelle ich in der Kneipe ein Bier, dann muss ich es auch nehmen!

Richtig ist: Ist ein Bierglas nicht bis zu Eichstrich gefüllt, ist der Gast nicht verpflichtet es anzunehmen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §437

Liegenreservierung am Pool

Der Mythos: Mit Handtüchern kann ich mir eine Liege am Pool reservieren!

Richtig ist: Ein Handtuch vermittelt keine Besitzansprüche! Rechtlich gesehen hat der Handtuchbesitzer also keine Chance!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §854 Absatz 1 und §858 Absatz 1

Mal eben hochgeladen?

Der Mythos: Auf meiner privaten Webseite brauche ich kein Impressum!

Richtig ist: Private und kommerzielle Webseiten in Deutschland sind gleichermaßen dazu verpflichtet ein Impressum anzugeben!

Quellverweis: Telemediengesetz (TMG): §5

Mit ohne Schnur

Der Mythos: Das W-LAN Netz des Nachbarn kann man ohne Bedenken nutzen!

Richtig ist: Selbst wenn der Nachbar mit einer Flatrate ausgestattet ist, und damit keine Kosten entstehen, darf man in fremde Funknetze nicht einfach so eindringen!

Mit Socken am Pedal

Der Mythos: Ich darf meinen PKW oder Motorrad nur mit festem Schuhwerk fortbewegen!

Richtig ist: Festes Schuhwerk ist im Straßenverkehr keine Pflicht. Es darf auch Barfuss gefahren werden!

Nachmieter unzulässig!

Der Mythos: Ich kann meine Mietwohnung vorzeitig kündigen, wenn ich einen Nachmieter finde!

Richtig ist: Der Vermieter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine direkte Nachvermietung als vorzeitigen Kündigungsgrund anzunehmen!

Nebenjob verboten?

Der Mythos: Mein Arbeitgeber kann mir verbieten, Nebenjobs anzunehmen!

Richtig ist: Solange sie die gesetzliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten, und nicht im selben Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers arbeiten (Konkurrenz), kann niemand ihnen den Nebenjob verbieten.

Quellverweis: Arbeitszeitgesetz (ArbZG): §3

Notwehr

Der Mythos: Notwehr darf ich nur anwenden, wenn ich körperlich angegriffen werde!

Richtig ist: Notwehr ist nicht nur bei körperlichen Angriffen erlaubt! Auch bei Angriffen auf die Ehre darf man Notwehr üben.

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §32

Nur in Originalverpackung?

Der Mythos: Ich kann gekaufte Produkte immer nur in der Originalverpackung umtauschen!

Richtig ist: Defekte Ware muss auch ohne Originalverpackung umgetauscht werden. Lassen Sie sich nicht von solchen Behauptungen der Verkäufer in die Irre führen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §437 und §439

Ohne Rücktritt?

Der Mythos: Bei Verträgen besteht automatisch ein Rücktrittsrecht!

Richtig ist: Ein Rücktrittsrecht bei Verträgen gibt es nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wird. Grundsätzlich ist jeder Vertrag bindend!

Parken auf dem Bürgersteig

Der Mythos: Auf schmalen Straßen darf ich mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken!

Richtig ist: Das Parken auf dem Gehweg ist nur in Ausnahmen erlaubt, und zwar dort, wo ein entsprechendes Schild hinweist!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §2 Absatz 1

Parkplatz: Reserviert!

Der Mythos: Mein Beifahrer darf mir eine Parklücke freihalten!

Richtig ist: Das Blockieren und Freihalten von Parkplätzen aller Art ist rechtlich gesehen eine Ordnungswidrigkeit!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §12 Absatz 5

Partyalarm in der Mietwohnung

Der Mythos: Größere Partys darf man nur einmal im Jahr in der Mietwohnung veranstalten!

Richtig ist: Es gibt keine Partypauschale! Wie oft sie feiern ist völlig egal, wichtig ist aber, dass Sie als Mieter zwischen 22 und 6 Uhr den Lärmpegel niedrig halten, sonst können Nachbarn dagegen vorgehen.

Quellverweis: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG): §117

Polizist als Zeuge

Der Mythos: Eine Zugenaussage eines Polizisten ist besonders wertvoll!

Richtig ist: Richter bilden Ihr Urteil nach der Glaubwürdigkeit einzelner Zeugenaussagen. Wenn ein Polizist in der Zeugenaussage Unstimmigkeiten abliefert, kann dessen Aussage als weniger glaubwürdig eingestuft werden, als die Aussage eines Fachverpackers.

Quellverweis: Zivilprozessordnung (ZPO): §286 und Strafprozessordnung (StPO): §261

Privatkauf ohne Schutz?

Der Mythos: Bei Privatkäufen hat man keine Garantie oder Gewährleistungsansprüche!

Richtig ist: Auch bei Privatkäufen gilt die s.g. Sachmängelhaftung. Gewährleistungsansprüche lassen sich nicht so einfach auszuschließen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §437

Prost am Steuer!

Der Mythos: Ich darf während der Fahrt mit dem Auto keinen Alkohol trinken!

Richtig ist: Das Alkoholtrinken während der Fahrt ist nicht verboten, solange man die Grenze von 0,5 Promille nicht überschreitet! Prost!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §23 Absatz 1a

Radwegbenutzung = Pflicht?

Der Mythos: Als Radfahrer muss ich immer den Radweg benutzen!

Richtig ist: Ist der Radweg schmaler als 1,5 Meter, blockiert oder schlecht befahrbar, so darf man als Radler auch die Straße benutzen!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §2 Absatz 4

Rasen erlaubt!

Der Mythos: Geschwindigkeitsübertretungen sind grundsäzlich verboten!

Richtig ist: In der Regel sind Geschwindigkeitsübertretungen verboten. Drückt man jedoch aufs Pedal um einem Schwerverletzten das Leben zu retten, kann man straffrei davon kommen. Die Nachweispflicht liegt jedoch beim Fahrer!

Rasenmähen zur Mittagszeit

Der Mythos: Mittags darf man keinen Rasen mähen!

Richtig ist: Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung besagt: Innerhalb von Wohngebieten darf zwischen 7 und 20 Uhr Rasen gemäht werden. Gleiches gilt für Vertikutierer, Kettensägen und andere Maschinen die krach machen!

Quellverweis: Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Rechtsweg eingeschlossen!

Der Mythos: Bei Gewinnspielen ist der Rechtsweg ausgeschlossen!

Richtig ist: Der bekannte Satz " Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" ist reine Abschreckung. Der Rechtsweg darf nicht einseitig ausgeschlossen werden. Wenn Sie sich also sicher sind, drüfen Sie Ihren Gewinn auch einklagen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §661a

Reisekostenminderung

Der Mythos: Bin ich mit der Unterkunft oder dem Service im Urlaub unzufrieden, kann ich nach der Reise den Reisepreis kürzen lassen!

Richtig ist: Es reicht nicht aus sich nach der Reise beim Reiseanbieter zu beschweren. Stört Sie die Unterkunft oder der Service so müssen Sie sich während der Reise beim Reiseleiter melden. Eine Reisespreisminderung ist sonst nicht möglich!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §670

Rentner mit Hüten

Der Mythos: Im Straßenverkehr kann ich so langsam fahren wie ich möchte!

Richtig ist: Rentner mit Hüten machen es vor: Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit im Straßenverkehr. Behindert man jedoch den nachfolgenden Verkehr, so gilt es als Ordnungswidrigkeit!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §3 Absatz 2

Reserviert, Abserviert!

Der Mythos: Vorreservierungen im Restaurant verpflichten zu nichts!

Richtig ist: Reserviert man einen Tisch im Restaurant und erscheint verspätet oder gar nicht, könnte man vom Wirt auf Schadensersatz verklagt werden!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §280

Samstag = Wochentag?

Der Mythos: Der Samstag ist kein Werktag!

Richtig ist: Im Verkehrsrecht gilt der Samstag als Werktag. Vorsicht also, beim Parken in entsprechenden Verbotszonen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §139

Scheinlos im Supermarkt!

Der Mythos: Wenn ich kein Scheingeld zur Hand habe, dann kann ich auch hohe Beträge mit Münzgeld bezahlen!

Richtig ist: Niemand ist verpflichtetl, mehr als 50 Münzen anzunehmen!

Quellverweis: Münzgesetz (MünzG): §3

Schleichen auf der Autobahn

Der Mythos: Auf der Autobahn muss ich mindestens 60 km/h fahren!

Richtig ist: Zwar sind Fahrzeuge nur für die Autobahn zugelassen, wenn deren Hochstgeschwindigkeit bei 60 km/h liegt, wenn Sie möchten können Sie aber auch langsamer fahren, solange Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §3 Absatz 2

Schulden durch Klingeltöne

Der Mythos: Eltern müssen für die Schulden Ihrer Kinder aufkommen!

Richtig ist: Kinder, die Schulden machen, müssen selbst dafür aufkommen. Können Sie nicht zahlen, so kann der Gläubiger seine Forderungen bis zu 30 Jahre nach der Schuldengenerierung einklagen. Das gilt auch bei Abonnements von Klingeltönen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §107

Schulden in der Ehe

Der Mythos: In der Ehe haftet man auch für Schulden des Partners!

Richtig ist: Nur wenn im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde haftet auch der Ehepartner für die Schulden des Anderen, ansonsten ist jeder für sich selbst verantwortlich!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §1437 BGB

Schusswunden
Der Mythos: Schwusswunden werden von Ärzten bei der Polizei gemeldet!

Richtig ist: Es gibt keine Meldepflicht für Ärzte für Schusswunden. Anders sieht das aus, wenn ein angeschossener Patient stirbt!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §203

Schwarzfahren: Erlaubt!
Der Mythos: Schwarzfahren ist generell verboten!

Richtig ist: Beförderungserschleichung, also nur das heimliche Schwarzfahren ist verboten! Erzählt man den Passanten von seinem Vorhaben oder trägt man ein Shirt mit der Aufschrift " Ich bin ein Schwarzfahrer", so kann man dafür nicht belangt werden!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §265a

Sicher ohne Probezeit?
Der Mythos: Bei Anstellung ohne Probezeit hat ein Arbeitnehmer vollen Kündigungsschutz!

Richtig ist: Selbst wenn bei einer Beschäftigung keine Probezeit vereinbart wird entsteht der volle Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten im selben Unternehmen!

Sonderangebot: Nur heute?
Der Mythos: Steht der Kauf eines Sonderangebotes aus der aktuellen Reklame an, muss ich mich beeilen!

Richtig ist: Songerangebote müssen in der Regel 2 Tage lang vorrätig sein!

Quellverweis: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): §5, Absatz 5

Steaks schrumpfen nicht!
Der Mythos: Bestelle ich das 200g Steak aus der Karte, ist es völlig normal, dass es nach dem Braten weniger wiegt!

Richtig ist: Anders als im Supermarkt bezieht sich die Gewichtsangabe bei Steaks auf das Gewicht nach der Zubereitung. Hat es auf dem Teller ein geringeres Gewicht als ausgezeichnet, so kann ich ein neues fordern!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §307 Absatz 1

Sturzbetrunken
Der Mythos: Wenn ich sturzbetrunken eine Straftat begehe, kann ich dafür nicht belangt werden!

Richtig ist: Auch betrunkene Straftäter können zur Rechenschaft gezogen werden. Im Notfall dafür, dass man sturzbetrunken war!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §323a

Supermarktpreise
Der Mythos: Die Preise im Supermarkt sind bindend!

Richtig ist: Die Preisauszeichnung im Supermarkt gelten nur als Aufforderung ein Angebot abzugeben. Letztendlich zählt der Preis, der an der Kasse verlangt wird. Ist man mit dem Preis nicht einverstanden, hat man auch an der Kasse die Möglichkeit den Kauf abzulehnen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §145

Taschenkontrolle unzulässig?
Der Mythos: Kassierer im Supermarkt dürfen meine Tasche durchsuchen!

Richtig ist: Das Kassenpersonal hat kein Recht auf Taschenkontrolle! Selbst die Polizei darf nur bei Verdacht auf eine Straftat kontrollieren!

Quellverweis: Rechtsprechung: BGH VIII ZR 106/93 und Strafgesetzbuch (StGB): §240

Teenager ohne Ausgehverbot
Der Mythos: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nachts nur mit einer Aufsichtsperson unterwegs sein!

Richtig ist: Eine kuriose Gesetzeslücke erlaubt es, dass Kinder und Jugendliche auch nachts unterwegs sein dürfen, wenn Sie sich auf einer Reise befinden. Im Zweifelsfall sollte man das aber belegen können. Ein Bahnticket oder Reisekoffer sind in solchen Situationen hilfreich!

Quellverweis: Jugendschutzgesetz (JuschG): $4 Absatz 2

Termin verpasst
Der Mythos: Arzttermine sind nicht verpflichtend!

Richtig ist: Wer einen Termin beim Arzt verpasst, kann rechtlich gesehen auf Schadensersatz verklagt werden!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §252

Teurer Umweg
Der Mythos: Auf dem Weg zur Arbeit/Schule bin ich durch den Arbeitgeber/Schule unfallversichert!

Richtig ist: Auf dem direkten Arbeitsweg/Schulweg sind Sie versichert! Machen sie jedoch einen Schlenker zum Bäcker nebenan, so gilt der Versicherungsschutz als aufgehoben!

Quellverweis: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII): §8 Absatz 2

Todesstrafe in Deutschland
Der Mythos: Die Todesstrafe ist in Deutschland per Gesetz verboten!

Richtig ist: In Hessen ist die Todesstrafe bei besonders schweren Verbrechen noch immer per Gesetz erlaubt!

Quellverweis: Verfassung des Landes Hessen (HV): Artikel 21 Absatz 1

Toilettenfrau als Barriere!
Der Mythos: Ohne Geld komme ich an der Toilettenfrau nicht vorbei!

Richtig ist: In Restaurants oder Trinkhallen muss der Toilettenbesuch kostenlos sein! Eine Gabe an die Toilettenfrau ist lediglich eine freiwillige Spende!

Trocknerkauf im Kleingedruckten
Der Mythos: Beim Kleingedruckten von Verträgen muss man besonders vorsichtig sein!

Richtig ist: Es schadet nicht das Kleingedruckte in Verträgen zu lesen, abwegige Klauseln, wie z.B der versteckte Kauf einer Waschmaschine sind jedoch in jedem Fall unzulässig. Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer straffen Form!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §305

Trunkenheitsfahrt erlaubt!
Der Mythos: Trunkenheitsfahren über 0,5 Promille sind immer verboten!

Richtig ist: Trunkenheit im Verkehr ist in Ausnahmen zulässig. Zum Beispiel, wenn Sie einen Schwerverletzten ins Krankenhaus bringen!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §34

Umtausch bei Aufbauware!
Der Mythos: Möbel die ich selbst zusammen gebaut habe, kann ich nicht mehr umtauschen!

Richtig ist: Die Gewährleistung bleibt auch nach dem Aufbau diverser Möbelstücke erhalten! Selbst dann, wenn mir beim Aufbau etwas kaputt geht!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §437

Umtausch bei Sonderangeboten!
Der Mythos: Sonderangebote lassen sich nicht reklamieren!

Richtig ist: Reduzierte Ware, Sommerschlussverkäufe oder die üblichen Sonderangebote können immer umgetauscht werden, wenn sie Mängel aufweisen, auf die vor dem Kauf nicht deutlich hingewiesen wurde!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §433

Umtausch nach 2 Jahren!
Der Mythos: Defekte Ware muss unmittelbar nach dem Kauf umgetauscht werden!

Richtig ist: Auch zwei Jahre nach dem Kauf kann man ein defektes Produkt noch umtauschen, auch wenn der Verkaufsleiter andere Behauptungen aufstellt!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §438 Absatz 1 und §467

Unerlaubtes Duzen
Der Mythos: Das Duzen von fremden Personen ist eine Beleidigung!

Richtig ist: Das Duzen fremder Personen ist zwar gesellschaftlich verpönt - Verboten ist es aber nicht!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §185

Verbotene Strophen
Der Mythos: Die ersten Strophen der deutschen Nationalhymne sind verboten!

Richtig ist: Wer möchte darf auch die ersten beiden Strophen der Nationalhymne singen. Verboten sind sie nicht! Genau genommen gehören die Strophen heute aber nicht mehr zur Nationalhymne!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §90a

Vermieter zu Besuch
Der Mythos: Der Vermieter meiner Wohnung hat immer einen Zweitschlüssel!

Richtig ist: Kein Recht räumt dem Vermieter den Besitz eines Zweitschlüssels ein! Unangemeldete Besuche gelten sogar als Hausfriedensbruch!

Quellverweis: Rechtsprechung: AG Tecklenburg WM 91, 579 und Rechtsprechung: AG Ellwangen WM 91, 340

Verpackungen im Supermarkt
Der Mythos: Ware die ich im Supermarkt öffne oder beschädige muss ich auch bezahlen!

Richtig ist: Öffnen Sie im Supermarkt Chipstüten, Kekse oder Hackfleisch, mag das zwar komisch wirken, bezahlen müssen Sie die Ware jedoch nicht! Der Supermarktleiter kann Sie im schlimmsten Fall dazu verdonnern, die Kosten der Verpackung zu tragen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §309 Absatz 5

Vordrängeln erlaubt!
Der Mythos: In der Schlange vor dem Kino darf ich mich nicht vordrängeln!

Richtig ist: Die Mitwartenden werden zwar erbost sein, verboten ist das Vordrängeln an Kinokassen oder im Supermarkt jedoch nicht!

Vorladung der Polizei
Der Mythos: Vorladungen der Polizei muss ich nachkommen!

Richtig ist: Nur Ladungen der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes sind verpflichtend. Ob ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheine, darf ich selbst entscheiden!

Quellverweis: Strafprozessordnung (StPO): §52, §53 und §55

Warten an der Ampel?
Der Mythos: Fußgänger müssen bei der Überquerung von Straßen vor der roten Ampel warten!

Richtig ist: Es ist erlaubt, die Ampel zu umgehen und an einer anderen Stelle der Straße die Fahrbahn zu überqueren!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §25 Absatz 3

Wartezeiten im Restaurant

Der Mythos: Lange Wartezeiten im Restaurant berechtigen keinen Preisnachlass!

Richtig ist: Wer tatsächlich länger als 20 Minuten auf sein Getränk order mehr als 90 Minuten auf sein Essen wartet, hat das Recht den Preis um 30% zu reduzieren!

Quellverweis: Rechtsprechung Landgericht Karlsruhe, Az.: 1 S 196/02 und Amtsgericht Hamburg, Az.: 20a C 275/73

Wer auffährt, hat Schuld?
Der Mythos: Wer auffährt, hat Schuld!

Richtig ist: Wenn der Aufgefahrene glaubhaft machen kann, dass die Schuld beim Vordermann liegt, ist er aus dem Schneider! Die Beweislast liegt bei dem, der Geld will!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §4 Absatz 1

Wer liest muss kaufen?
Der Mythos: Zeitschriften am Kiosk muss man kaufen, bevor man sie lesen darf!

Richtig ist: Rechtlich gesehen dürfen Sie sogar die ganze Zeitschrift durchlesen - Es besteht kein Kaufzwang für angelesene Druckerzeugnisse!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §307 Absatz 1 und §309 Absatz 5


Wer zahlt die Zeche?
Der Mythos: Der letzte zahlt die Zeche!

Richtig ist: Auch wenn im Restaurant oder der Bar offene Posten übrig bleiben - Jeder muss nur die Getränke und Speisen zahlen, die er wirklich bestellt hat. Das gilt auch, wenn bei Freunden die das Lokal eher verlassen haben, falsch abgerechnet wurde!

Quellverweis: Strafgesetzbuch (StGB): §263 Absatz 1

Werbung beim Doktor
Der Mythos: Ärzte dürfen keine Werbung betreiben!

Richtig ist: Ärzte dürfen sachlich informierend für Ihre Leistungen werben! Irreführende oder hochtrabende Werbung ist unzulässig. Sonderangebote beim Arzt wird man also eher selten zu Gesicht bekommen!

Quellverweis: Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä): §27

Wettschulden sind Ehrenschulden
Der Mythos: Wette ich mit Freunden um Geld, muss ich beim Verlieren der Wette bezahlen!

Richtig ist: Spiel- und Wettschulden sind Ehrenschulden. Sie müssen nicht bezahlt werden und können auch nicht eingeklagt werden!

Quellverweis: Bürgerliches Gestzbuch (BGB): §762

Winterzwang = Motor an?
Der Mythos: Im Winter darf man den Motor warmlaufen lassen!

Richtig ist: Das Warmlaufen lassen ist eine Ordnungswidrigkeit und schadet nebenher noch der Umwelt!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §30 Absatz 1

Zeitlimit für Hundelaute

Der Mythos: Mein Hund darf bellen soviel er möchte!

Richtig ist: Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Ein Hund darf Vor- und Nachmittags nur insgesamt 30 Minuten, aber nicht länger als 10 Minuten am Stück bellen. Hält sich dieser nicht an den Zeitrahmen, droht dem Besitzer eine Untersagung seiner Haltung.

Quellverweis: Rechtsprechung Oberlandesgericht Hamm, Az.: 22 U 265/87

Zeuge aus dem Sandkasten
Der Mythos: Zeugenaussagen von Kindern sind nicht zulässig!

Richtig ist: Auch Aussagen von Kindern können vor Gericht verwertet werden! Eine Altersgrenze für Zeugen gibt es nicht!

Quellverweis: Zivilprozessordnung (ZPO): §286 und Strafprozessordnung (StPO): §261

Ziellos über den Asphalt
Der Mythos: An einem Sommermittag spricht nichts dagegen, mit meinem Cabrio einfach so durch die Gegend zu fahren!

Richtig ist: Bei vorhandener Ausrede ist der Nachweis zwar schwierig, offiziell ist das Fahren ohne konkretes Ziel jedoch eine Ordnungswidrigkeit!

Quellverweis: Straßenverkehrsordnung (StVO): §30

Zu wenig Umdrehungen
Der Mythos: Longdrinks und Cocktails die zu wenig Alkohol enthalten kann ich nicht umtauschen!

Richtig ist: Erhält man alkoholische Getränke die scheinbar zu wenig Alkohol erhalten, is der Wirt dazu verpflichtet, einen neuen, ordentlichen Drink zu mischen!

Quellverweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §437
 
Zuletzt editiert:
#2
Schöner Thred VAGANT.

Habe eine kleine Ergänzung zu den Vorstellungskosten:
Der potentielle AG muss diese nicht übernehmen wenn er ausdrücklich darauf hinweist (z.B. im Einladungsschreiben), dass die Kosten nicht übernommen werden
 

crysmopompas

I am a bot ¯\_(ツ)_/¯
systems, systems, systems, systems, systems, systems, systems, systems, systems, systems, systems
Spielt gerade: GT7 | 60fps FTW
#3
Gute Idee!

Nein, wenn Sie keine Lust darauf haben, lassen Sie es doch einfach! Wird eine Blutkontrolle beim Verdacht auf Trunkenheitsfahren gefordert, mann man jedoch Folge leisten!
Ja, man muß nicht "mitwirken". Eine Blutprobe erfordert übrigens i.d. Regel eine richterliche Genehmigung.

Für verbotene Inhalte fremder Webseiten muss kein Webseitenbetreiber haften, wenn dieser darauf verlinkt!
Das stimmt so nicht. Siehe heise und Slysoft. Er ist evtl. von der Haftung befreit, wenn Benutzer Inhalte einstellen, der Betreiber keine Kenntnis davon hat und eine Kontrolle nicht zumutbar ist.

Private und kommerzielle Webseiten in Deutschland sind gleichermaßen dazu verpflichtet ein Impressum anzugeben!
Nicht immer, aber häufig. Ohne Urteile bleibt die Lage für private Anbieter etwas wage.
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Keine_Impressumspflicht , http://www.bmj.de/musterimpressum

Beamtenbeleidigung gibt es nicht! Es zieht die gleiche Strafe mit sich, als würden Sie Ihren Nachbarn beleidigen!
Das Problem ist nur: Beamte haben oft einen willfährigen Zeugen und ihre Aussagen werden vor Gericht tendenziell höher bewertet.
 
Zuletzt editiert:
systems, systems
Spielt gerade: Poker
#5
Ist ja alles ganz schön und gut...aber entsprechende Paragraphen oder Urteile dazu wären interessant.
Das ist große Arbeit und wurde ja bereits bei Preisgebung der Beseitigung von den Irrtümern recherchiert, von Seiten der App-Ersteller sowie Betreiber von Anwaltseiten 24.

Dort stehen sogar vereinzelt genauste Paragraph-Verweiße.

Ich werde diese auch heute Abend mit Ergänzung der restlichen Punkte mit einbringen. Du darfst dabei natürlich auch helfen! *g*
 
#7
Der Mythos: Ich darf meinen PKW oder Motorrad nur mit festem Schuhwerk fortbewegen!

Richtig ist: Festes Schuhwerk ist im Straßenverkehr keine Pflicht. Es darf auch Barfuss gefahren werden!
Ich fahr längere Strecken gern Schuh frei und es gibt immer wieder leute die mir erzählen wollen das ist vorboten ... aber vielleicht wollen die auch aus anderen Gründen das ich meine Schuhe wieder anziehe :ugly:

Ja, man muß nicht "mitwirken". Eine Blutprobe erfordert übrigens i.d. Regel eine richterliche Genehmigung.
Jep, man kann sogar die Blutentnahme verweigern, zumindest bis sie von einem Richter angeordnet wird. Um diese Anordnung zu bekommen werden dann auch gerne mal entsprechende Auffälligkeiten erfunden.
 
Spielt gerade: COD AW
#8
Der Mythos: Verschenke ich etwas, so verliere ich Besitzansprüche an der Sache!

Richtig ist: Zeigt sich ein Beschenkter undankbar, so kann man Geschenke auch zurück fordern!
Ich habe der Nachbarin ein Kind geschenkt. Sie ist nun undankbar, kann ich es nun oder in 9Monaten zurück fordern? :lol:
;)

PS: Guter Thread :okay:
 
systems, systems, systems, systems, systems, systems, systems, systems, systems, systems, systems
#9
Der Mythos: Schwarzfahren ist generell verboten!

Richtig ist: Beförderungserschleichung, also nur das heimliche Schwarzfahren ist verboten! Erzählt man den Passanten von seinem Vorhaben oder trägt man ein Shirt mit der Aufschrift " Ich bin ein Schwarzfahrer", so kann man dafür nicht belangt werden!

das heißt wenn ich so ein shirt trage kann ich soviel schwarz fahren wie ich will ? :D
 
#10
Ich fahr längere Strecken gern Schuh frei und es gibt immer wieder leute die mir erzählen wollen das ist vorboten ... aber vielleicht wollen die auch aus anderen Gründen das ich meine Schuhe wieder anziehe :ugly:



Jep, man kann sogar die Blutentnahme verweigern, zumindest bis sie von einem Richter angeordnet wird. Um diese Anordnung zu bekommen werden dann auch gerne mal entsprechende Auffälligkeiten erfunden.


naja wenn du dann aber barfuß ein unfall baust koennte das wenn es nacher um die versicherung geht nachteilig ausfallen

und das man daraus jemanden eine strick drehen kann halte ich fuer mehr als nur wahrscheinlich
 
PSN-Name: Guerrero34
Spielt gerade: Keine Spiele vorhanden.
#11
Ich habe der Nachbarin ein Kind geschenkt. Sie ist nun undankbar, kann ich es nun oder in 9Monaten zurück fordern? :lol:
;)

PS: Guter Thread :okay:
Nunja, da ein Kind ja kein Gegenstand sondern ein menschliches Lebewesen ist , kann man es nicht wirklich verschenken würd ich mal sagen , somit wäre es Kinderhandel und du kommst in den Knast :ugly: ......oder so.
 
#12
naja wenn du dann aber barfuß ein unfall baust koennte das wenn es nacher um die versicherung geht nachteilig ausfallen

und das man daraus jemanden eine strick drehen kann halte ich fuer mehr als nur wahrscheinlich
Da hast du sicher nicht Unrecht.
Aber solange ich noch selber aussteigen kann würd's eh keiner merken.
An sich hast du aber schon Recht, die Bullen drehen mir zur zeit eh aus jedem Muckenschiss einen Strick bzw. ein paar Scheinchen für die Stadt.
Blödes Pack!
 
systems, systems
Spielt gerade: Poker
#13
Der Mythos: Schwarzfahren ist generell verboten!

Richtig ist: Beförderungserschleichung, also nur das heimliche Schwarzfahren ist verboten! Erzählt man den Passanten von seinem Vorhaben oder trägt man ein Shirt mit der Aufschrift " Ich bin ein Schwarzfahrer", so kann man dafür nicht belangt werden!

das heißt wenn ich so ein shirt trage kann ich soviel schwarz fahren wie ich will ? :D
Solange du dieses T-Shirt ganz normal trägst und nicht etwa durch wegdrehen zum Fenster, einer Jacke oder Sonstiges verdeckst, darfst du ohne Bezahlung fahren. Denn nur das Erschleichen ist eine Straftat. Wenn ein Schaffner kommt und dich dann zum zahlen auffordert, musst du natürlich schon zahlen, jedoch kann er dir keine Strafe abverlangen wie etwa das Zahlen der Strafe in Höhe von idR 40€-150€ für das Erschleichen.
 
systems, systems
Spielt gerade: Poker
#14
Thread aktualisiert!

E R N E U E R U N G E N


  • Ergänzungen vereinzelter Punkte
  • Ca. 30 neue Punkte
  • Quellverweiße zu den Punkten durch genaue Paragraphen oder Rechtsprechungen

Ihr dürft gerne weitere Vorschläge, Ergänzungen etc. bringen. :)
 
Spielt gerade: Overwatch, Zelda BotW, Horizon
#16
Zur Taschenkontrolle:

Wie schauts da eigentlich aus, nachdem man, nach Feierabend, den Laden verlässt und Revision oder Bezirksleiter steht da.
Dürfen die dann meine Taschen kontollieren?
Als ich in nem Discounter mal gearbeitet hab, wurde darauf hingewiesen, dass es durchaus vorkommen kann, dass nach Feierabend Revision oder so auftaucht und die Taschen kontrolliert.
Dürfen die das?
 
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PSN-Name: Lakenyu
#20
Solange du dieses T-Shirt ganz normal trägst und nicht etwa durch wegdrehen zum Fenster, einer Jacke oder Sonstiges verdeckst, darfst du ohne Bezahlung fahren. Denn nur das Erschleichen ist eine Straftat. Wenn ein Schaffner kommt und dich dann zum zahlen auffordert, musst du natürlich schon zahlen, jedoch kann er dir keine Strafe abverlangen wie etwa das Zahlen der Strafe in Höhe von idR 40€-150€ für das Erschleichen.

Ich fahre oft mit der Bahn, Ich werde mir solch ein Shirt drucken lassen. Ich werds testn! Aber, denkt ihr wirklich die schaffner wissen das? Weil das wäre derbe gut! Von 100 fahrten werde ich sicher nur 5x kontrolliert. Das heisst ich würde eine menge geld sparen :ugly:

Das beste wäre, wenn ich das zum ausdrucken hätt^^
Dann würde ich mit der bahn fahren, dass shirt anziehen und den zettel in meiner börse haben xD

Vielen dank Vagant für diesen herrlichen Thread und vorallem diesem PUNKT :D
 
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