und es geht weiter - das kartenhaus fällt zusammen. noch zwei monate und mr. schmitz marschiert mit ner fetten abfindung aus dem knast....
Durchsuchung bei Megaupload-Betreiber war rechtswidrig
Die Durchsuchung von Kim Schmitz' Domizil in Neuseeland war rechtswidrig
Das neuseeländische High Court hat die Durchsuchung bei Kim Schmitz alias Kim Dotcom für rechtswidrig erklärt. Die Durchsuchungsbefehle seien zu allgemein gehalten, die Vorwürfe gegen den Megaupload-Betreiber und die Bandbreite der zu beschlagnahmenden Gegenstände nicht ausreichend spezifiziert gewesen. Selbst wenn man, anders als das Gericht, davon ausgehe, dass die Aktion auf Basis rechtmäßiger Durchsuchungsbefehle erfolgt sei, habe die Polizei jedenfalls die Grenzen dessen überschritten, wozu sie ermächtigt hätte werden können. Denn es sei umfangreicher Besitz konfisziert worden, der nicht in Zusammenhang mit den Vorwürfen stehe.
Wie das Gericht ausführt, sei es der neuseeländischen Polizei tatsächlich nicht möglich gewesen, relevantes von irrelevantem Material zu trennen, da sie nicht mit den Ermittlungen betraut gewesen sei. Erforderlich wäre demnach eine Beteiligung von Vertretern der US-Behörden an der Aktion gewesen.
Gleichzeitig wurde vom High Court die Weitergabe von Festplatten mit privaten Daten an die US-Behörden als rechtswidrig gerügt. Wie nun mit dem beschlagnahmten Material verfahren wird, soll im Rahmen einer Anhörung am 4. Juli geklärt werden. Auch die neuseeländische Polizei kündigte eine Überprüfung der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion an.
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