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Sharehoster uploaded muss Geldstrafe zahlen
Am 8. Oktober 2012 wurde der ehemalige Betreiber des Sharehosters uploaded sowie des Linkboards DCremix wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. Nun steht fest, was das für die Verurteilten bedeutet, teilt der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) mit.
Nachdem eine Berufungsverhandlung laut BVMI wegen Zurücknahme der Berufung abgesetzt wurde, beläuft sich die Strafe auf insgesamt 144.000 Euro. Die Strafanzeige war bereits im Jahr 2007 von vier großen Musikfirmen gestellt worden.
Der Strafrichter ging in der Urteilsbegründung aufgrund eines "sichtbaren luxuriösen Lebensstils des Angeklagten" von einem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von mindestens 12.000 Euro aus. Der Verfahrensakte sei zu entnehmen, dass der Angeklagte in der Vergangenheit immense Einnahmen durch Internetplattformen verdient hatte. Dazu wurden in der Hauptverhandlung unter anderem Fotos gezeigt, die den Facebook-Auftritt des Angeklagten sowie sein Fahrzeug - einen Lamborghini - zeigen.
"Das Verfahren offenbart einmal mehr, dass sich hinter Internetdiensten, die den Zugang zu kostenfreiem urheberrechtlich geschützten Material ermöglichen, nicht selten Kriminelle verstecken, die sich auf Kosten der Kreativen und ihrer Partner bereichern", betont BVMI-Geschäftsführer Florian Drücke. "Wir begrüßen es, dass der Richter in der ersten Instanz ein eindeutiges Urteil gesprochen hat, das jetzt rechtskräftig geworden ist."
Leider gelänge es nur in den wenigsten Fällen, die Hintermänner ähnlicher Sharehoster oder Linksammlungen zu identifizieren, zumal diese oftmals im Ausland verortet seien, so Drücke weiter. Hier fordere die Musikindustrie seit vielen Jahren eine intensivierte internationale Kooperation bei der Strafverfolgung sowie eine bessere Ausstattung und Vernetzung der Ermittlungsbehörden.
Trotz der Verurteilung des ehemaligen Betreibers des Sharehosters sei uploaded weiterhin am Markt aktiv. Die Plattform ermögliche auch heute noch eine Vielzahl von Rechtsverletzungen, informiert der Verband. Neben der Notwendigkeit, bessere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Strafverfolgung zu schaffen, zeige dies, wie wichtig es sei, auch bei der Hostprovider-Haftung anzusetzen, wie Drücke weiter ausführt: "Um illegale Quellen trocken zu legen, müssen künftig Geschäftsmodelle, bei denen die rechtswidrige Zugänglichmachung beziehungsweise die Bereitstellung von Inhalten im Vordergrund steht, stärker in die Haftung genommen werden."
Der Verurteilte betrieb in der Zeit zwischen Juli 2005 und Januar 2008 den Sharehosting-Dienst uploaded sowie das sogenannte Link-Board DCremix. Diese Internetseite wies im Jahr 2007 rund 80.000 Mitglieder auf, uploaded hatte nach Angaben des Betreibers im selben Jahr pro Tag 400.000 Zugriffe. Nutzer des Link-Boards wurden durch schriftliche Einträge auf der Internetseite dazu angehalten, Uploads über den Sharehosting-Dienst uploaded vorzunehmen. Der Betreiber erzielte laut BVMI durch die Schaltung von Werbung sowie das Angebot kostenpflichtiger Zusatzleistungen - zum Beispiel über sogenannte Premium-Accounts - Gewinne in erheblicher Höhe.
"Das Gericht hat den Betreiber hinsichtlich der großen Vielzahl der über sein System vorgenommenen Up- und Downloads als Mittäter von gewerbsmäßigen Urheber- beziehungsweise Leistungsschutzrechtsverletzungen verurteilt", stellt der Bundesverband klar.