Pressemitteilung zum Hacker-Angriff auf das BPjM-Modul (Veröffentlichung der im Modul enthaltenen indizierten Internetseiten)
Am Dienstag, 8. Juli 2014, erhielt die Bundesprüfstelle Kenntnis darüber, dass die im sog. BPjM-Modul enthaltenen URLs im Klartext auf einer Internetplattform veröffentlicht wurden.
Das BPjM-Modul ist eine durch die Bundesprüfstelle aufbereitete Datei zur Filterung derjenigen indizierten Internetseiten (Telemedien), deren Anbieter ihren Firmensitz im Ausland haben. Es handelt sich bei den Modul-Daten um Internetseiten, deren Inhalt als jugendgefährdend oder schwer jugendgefährdend eingestuft wurde bzw. sogar als strafrelevant gilt. Das BPjM-Modul lässt sich in nutzerautonome Filterprogramme als ein Filtermodul (Blacklist) integrieren. Es ermöglicht damit allen, die für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen, diesen den Zugang zu indizierten Angeboten zu verwehren. Die Liste der indizierten Telemedien ist nach dem Jugendschutzgesetz nicht öffentlich. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Kinder und Jugendliche die Liste der indizierten Telemedien als ‚Hitliste‘ zum Anlass nehmen, sich Zugang zu gerade diesen Medien zu verschaffen. Die erfolgte Veröffentlichung der indizierten URLs läuft damit den Zielsetzungen des Jugendschutzes eklatant zuwider. Die BPjM weist darauf hin, dass die veröffentlichte URL-Liste auch solche Angebote enthält, deren bloßer Aufruf eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann. Die BPjM hat die zuständige Aufsicht über den Jugendschutz im Internet, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), das Bundeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaft über den Vorgang informiert und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.