Das ist ja alles richtig und auch verständlich. Nur legen hier Privatpersonen fest, was das ist was verbreitet werden darf und was nicht. Ich sehe Twitter als Öffentlichkeit an. Ich nehme jetzt Art 5 vom GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.... Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre...
Wenn ich es als Öffentlichkeit ansehe, wird in dem Augenblick für mich eine Möglichkeit genommen, meine Meinung zu verbreiten und es findet eine Zensur statt, solange sie nicht unter Punk 2 fallen. Twitter hat natürlich sein Hausrecht und darf das auch durchsetzten, aber das sind halt auch nur Privatpersonen die diese Sperre verteilen und darüber entscheiden, was das ist und was nicht.
Wer sagt mir denn, dass eine Sperre nicht auch deswegen verteilt wird, weil der Gegenüber mich persönlich nicht leiden kann oder ein Problem mit meinen Ansichten hat?
In dem Augenblick hätte ich halt gern, dass ein Gericht das alles bestätigt. Ja Punkt 1 wurde zwar verletzt, aber Punkt 2 trifft zu, weil Gesetz xy verletzt wurde und auch u. U. gegen geltendes Hausrecht verstoßen wurde.
Die Verbreitung von Lügen z. B. ist zwar moralisch Verwerflich, widerspricht aber nicht dem GG und auch nicht dem Hausrecht von z.B. Twitter. Solange sie nicht gegen andere Gesetze usw. verstoßen.
Wie gesagt, die Sperre von dem Typen ist absolut verständlich und richtig, aber trotzdem kann ich mich mit dieser Art noch nicht so recht anfreunden.
Edit: Aus Läden wird man seltener wegen der Meinung entfernt, sondern weil es sehr oft mit Belästigung einhergeht.