Spannendes Urteil, das Arbeitsgericht Siegburg hat entschieden, dass Arbeitgeber, die auf eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz bestehen, keine Atteste (mehr) akzeptieren müssen, die pauschal von der Maskenpflicht befreien.
Die Atteste müssen spezifische, auf die Person bezogene Gründe beinhalten, damit sie weiterhin gültig sind.
Die gleiche Regelung galt schon länger an Schulen und soll jetzt auch in der Arbeitswelt umgesetzt werden.
Endlich geht mal jemand gegen diese Querdenker-Fließbandatteste vor.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Atteste müssen spezifische, auf die Person bezogene Gründe beinhalten, damit sie weiterhin gültig sind.
Die gleiche Regelung galt schon länger an Schulen und soll jetzt auch in der Arbeitswelt umgesetzt werden.
Endlich geht mal jemand gegen diese Querdenker-Fließbandatteste vor.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.