Sexstrafrecht. Sieben Gesetzesreformen in 18 Jahren. Alle verschärfend. Keine Einzige reichte aus, um das ganze Ausmaß der realen, allgegenwärtigen, die ganze Gesellschaft beherrschenden, bisher nicht enthüllten, unvorstellbaren, verharmlosten, nicht zur Kenntnis genommenen, verborgenen "sexuellen Gewalt" darzustellen, zu kriminalisieren, Zeichen zu setzen. Daher muss das letzte Mittel her: Ein "Paradigmenwechsel"! "Paradigma" ist ein schöner Begriff. Er bedeutet: Es muss ein ganz neuer Maßstab her.***
Begründung 1:*Die "Istanbul-Konvention"(Art. 36) verlangt das.*
Antwort: Falsch. Sie verlangt nichts dergleichen.*
Begründung 2: Die BGH-Rechtsprechung ist zu lasch. Sie "verlangt", dass Opfer von Sexualdelikten "sich wehren", stellt hohe Hürden auf, erfasst Nötigungen in einem "Klima von Gewalt" nicht.*
Antwort: Falsch, trotz ständiger Wiederholung, selbst durch das für den Bundesgerichtshof zuständige Ministerium, das seinem eigenen Obersten Gerichtshof in selten erlebter Penetranz notorisch in den Rücken fällt.**
Begründung 3: "Köln hat uns die Augen über die Lücken geöffnet."*
Antwort: Nicht nur falsch, sondern auch blöd. "Köln" steht nicht für denParadigmenwechsel im Sexualstrafrecht, sondern für den im Januar 2016 anstehenden Paradigmenwechsel im Migranten- und Flüchtlingsrecht.*
Ergebnis: Vom "neuen Paradigma", das Sexualstrafrecht betreffend, ist weit und breit nichts zu sehen. Stattdessen ein zuvor höchstens aus dem "War on Terror" bekannter, in missionarischem Eifer vollzogener Wettlauf, wer den schnellsten und schärfsten "Reform"-Entwurf vorlegt.*